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Hochwasser 2013 - Soforthilfe
[Nr.99136005080000 ]

Leistungsbeschreibung

Offline ab 19.08.2013.
Gem. R. mit StK 352, ist die Antragsfrist für die Soforthilfe am 31. Juli 2013 abgelaufen.

Angesichts der hohen, durch das Hochwasser hervorgerufenen Schäden stellt die Bundesregierung 100 Mio. Euro Soforthilfe für die von der Hochwasserlage betroffenen Bundesländer zur Verfügung. Die Soforthilfe der Bundesregierung wird an die Bundesländer gezahlt. Die Soforthilfen an die Betroffenen werden über die Bundesländer ausgezahlt.

Das Land Schleswig-Holstein gewährt mit Unterstützung des Bundesministeriums des Inneren eine Soforthilfe in Höhe von insgesamt bis zu 2 Mio. Euro für folgende Hilfsmaßnahmen:

  • Wiederbeschaffung von Haushaltsgegenständen:
    Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Lauenburg oder Geesthacht, deren Haushalt oder Hausrat durch das Hochwasser geschädigt ist. Als Soforthilfe werden einmalig je betroffene Person maximal 500 Euro gezahlt. Die Zahlung wird pro Haushalt auf 2.500 Euro begrenzt.
     
  • Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Gebäuden:
    Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen oder dinglich Nutzungsberechtigte mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein, an deren Wohngebäude hochwasserbedingte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit (z. B. Trockenlegung, Beseitigung von Ölschäden) erforderlich sind. Als Soforthilfe werden einmalig je Wohngebäude maximal 5.000 Euro gezahlt. Juristische Personen sind nicht antragsberechtig.
     
  • Härtefonds:
    Antragsberechtigt sind Personen mit Erstwohnsitz in Lauenburg oder Geesthacht, die durch das Hochwasser in eine existenzgefährdende Notlage geraten sind.

An wen muss ich mich wenden?

An die Stadtverwaltung Lauenburg/Elbe beziehungsweise Geesthacht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss spätestens am 31. Juli 2013 (Poststempel) der zuständigen Stelle vorliegen.

Rechtsgrundlage

Erlass des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein Soforthilfeprogramm "Elbehochwasser 2013" vom 13. Juni 2013.

Anträge / Formulare

Der Antrag ist formlos zu stellen, muss jedoch folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Angaben der/des Antragsteller/in,
  • Angaben zum geschädigten Gebäude und zu dessen Nutzung,
  • gegebenenfalls Angaben zum Eigentum oder zur dinglichen Nutzungsberechtigung,
  • Art und geschätzte Höhe des Schadens,
  • Bezeichnung der Soforthilfe,
  • den (gegebenenfalls pro Person) beantragten Betrag,
  • gegebenenfalls die Darstellung der existenzgefährdenden Notlage,
  • Versicherung, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind,
  • eine Erklärung, dass erlangte Soforthilfegelder umgehend zurückgezahlt werden, soweit Versicherungsleistungen den Schaden abdecken,
  • gegebenenfalls eine Erklärung, dass die Soforthilfe "Wiederherstellung der Bewohnbarkeit von Gebäuden" bei der eventuellen Gewährung einer weiteren finanziellen Hilfe angerechnet wird.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt unter dem Hinweis, dass sowohl das Land als auch der Bund berechtigt sind, die Verwendung der Mittel prüfen zu lassen.
Auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren (BMI) -Sicherheit finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Sicherheit.
Informationen zur aktuellen Sachlage in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).

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