
Was erledige ich wo?
Den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Werkstoffprüfung anzeigen
[Nr.99006018001001 ]
Leistungsbeschreibung
Sie müssen der zuständigen Behörde mitteilen, wenn sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung in Betrieb nehmen oder Änderungen daran vornehmen wollen.
Verfahrensablauf
- Sie senden den Genehmigungsantrag über den Betrieb oder Änderung einer Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
- Diese bearbeitet Ihren Antrag.
Zuständige Stelle
Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adolf-Westphal-Str. 4
24143 Kiel
Tel. 0431-988-0
strahlenschutz@melund.landsh.de
Voraussetzungen
- Sie wollen eine Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen am Betrieb vornehmen.
- Sie können alle erforderlichen Unterlagen vorweisen zu Gerätedaten der Röntgeneinrichtung und Informationen zu Mitarbeitern, die mit dieser zu tun haben (wie z.B. den strahlenschutzverantwortlichen Personen)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Fachkunde und ggf. Aktualisierungen für den Strahlenschutzverantwortlichen, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter vorhanden ist
- Nachweis der Fachkunde und ggf. Aktualisierungen für den Strahlenschutzbeauftragter
- Bescheinigung und Prüfbericht vom Sachverständigen über die Strahlenschutzprüfung
- Grundrissskizze des Röntgenraumes und angrenzender Räume
- Bauartzulassung oder CE-Konformitätsbescheinigung (optional)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Genehmigungsantrag muss vor Inbetriebnahme gestellt werden. Die Röntgeneinrichtung darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Genehmigung erteilt wurde.