
Was erledige ich wo?
Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung
[Nr.99012098001000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentlichen Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwaltung oder Geländeauffüllung/abtrag.
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in
- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Welche Gebühren fallen an?
Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.
Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1).