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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
[Nr.99071002001000 ]

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Verfahrensablauf

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

  • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest (über Masernschutz)

Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Die Kolleginnen der Fachberatung sind wie folgt erreichbar:

Sonja Behtke
Zuständig für: Amt Probstei
Schwerpunkt: Auswärtige Kindertagespflegepersonen und auswärtige Kinder
Tel.: 04522/743-717
Fax: 04522/743-95717
sonja.bethke@kreis-ploen.de

Heinke Münster
Zuständig für:
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Stadt Schwentinental
Schwerpunkt: QHB
Tel.: 04522/743-716
Fax: 04522/743-95716
heinke.muenster@kreis-ploen

Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Stadt Plön
Schwerpunkt: Rote Flyer
Tel.: 04522/743-584
Fax: 04522/743-95584
delia.hamann@kreis-ploen

Birgit Wulff
Zuständig für Preetz
Schwerpunkt: Vertretungsstützpunkte
Tel.: 04522/743-450
Fax: 04522/743-95450
birgit.wulff@kreis-ploen.de

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

05.04.2022
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