Kind in KiTa anmelden
Leistungsbeschreibung und Voraussetzung
Kitas dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dies Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
- die Erziehungsberechtigten
a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit
aufnehmen oder Arbeit suchend sind
b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
Schulausbildung oder
c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten
Buches erhalten - Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Unfang von täglich mindestens fünf Stunden. Ein Nachmittagsplatz ist anspruchserfüllend, wenn er mit dem nachgewiesenen Bedarf des Kindes und der Erziehungberechtigten vereinbar ist.
Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auch für einen Platz in der Kindertagepflege besteht. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kita. Diese erhalten Sie ebenfalls über das Kita-Portal Schleswig-Holstein, über das dann auch die Anmeldung erfolgt.
https://www.kitaportal-sh.de/de/
Elternbeiträge für Kita
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge gezahlt.Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben.
Informationen zur Ermäßigung/ Übernahme des Elternbeitrages finden Sie hier.
Verfügbare Dokumente
§ 47 SGB VIII Meldepflicht
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege
mit den dazugehörigen Anlagen:
Anlage III
Richtlinie Ermäßigung des Teilnehmerbetrages für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege -Sozialstaffel-
Anlage IV
Förderrichtlinie Investitionen Kindertageseinrichtungen
Anlage IV/1
Anlage IV/2
Anlage IV/3
DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM KREIS PLÖN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN (BEDARFSPLAN)
Kontakt
Heimaufsicht für Heimaufsicht für
Stadt Preetz Stadt Schwentinental
Stadt Plön Amt Probstei
Amt Bokhorst-Wankendorf Amt Lütjenburg
Amt Großer Plöner See Amt Schrevenborn
Amt Preetz-Land Bianca Coen
Gemeinde Ascheberg Tel. 04522/743-497
Gemeinde Bösdorf Fax 04522/743-95497
Gemeinde Bönebüttel bianca.coen@kreis-ploen.de
Christiane Richter
Tel.: 04522/743-221 Qualitätsaufsicht für
Fax: 04522/743-95221 Stadt Preetz
christiane.richter@kreis-ploen.de Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Qualitätsaufsicht für Amt Großer Plöner See
Stadt Schwentinental Amt Preetz-Land
Amt Probstei Gemeinde Ascheberg
Amt Lütjenburg Gemeinde Bösdorf
Amt Schrevenborn Gemeinde Bönebüttel
Daniela Stüben und
Tel.: 04522/743-738 Investive Förderung für das
Fax: 04522/743-95738 gesamte Kreisgebiet
daniela.stueben@kreis-ploen.de Martin Voß
Tel. 04522/743-411
Fax 04522/743-95411
martin.voss@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
- die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Leistungsbeschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts-Â oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
Fachlich freigegeben am
Online-Dienste
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