
Was erledige ich wo?
Biotopschutz und Biotoppflege
[Nr.99090008202000 ]
Leistungsbeschreibung
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
Die zuständigen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Zuständigkeitsbereich | Telefonische Erreichbarkeit |
Stadt Schwentinental | 04522 743-418 vormittags |
Amt Schrevenborn, Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg, Gemeinde Belau |
04522 743-491 |
Amt Großer Plöner See ohne Gemeinde Ascheberg Amt Selent-Schlesen |
04522 743-499 vormittags |
Amt Lütjenburg |
04522 743-431 |
Stadt Preetz Amt Preetz-Land Amt Bokhorst-Wankendorf ohne Gemeinde Belau |
04522 743-445 vormittags |
Rechtsgrundlage
- § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
- Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).
Was sollte ich noch wissen?
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Zuständige Behörde
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 400
Fax: +49 4522 74395 400
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/