
Seiteninhalt
Was erledige ich wo?
Ermitteln des Verkehrswertes nach Baugesetzbuch
[Nr.99012015037000 ]
Leistungsbeschreibung
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin

Zuständige Behörde
Abteilung für Gebäude und Liegenschaftsmanagement »
Hauptamt
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Hauptamt
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/