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Was erledige ich wo?
Personalausweis für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
[Nr.99008001012009 ]
Leistungsbeschreibung
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres eines Kindes können sorgeberechtigte Personen einen Personalausweis alternativ zum Kinderreisepass oder Reisepass für das Kind beantragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Bearbeitungsdauer (einschließlich Herstellung durch die Bundesdruckerei GmbH) beträgt rund 4 Wochen.
- Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden für eine Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts- oder Abstammungsurkunde, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- sofern vorhanden, den alten Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass,
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern.