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Was erledige ich wo?
Amtliches Pflanzengesundheitszeugnis
[Nr.99078001000000 ]
Leistungsbeschreibung
Für den Export von Pflanzen, Pflanzenteilen und Produkten pflanzlichen Ursprungs in Drittländer ist ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis (außenwirtschaftliche Bescheinigung) notwendig.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Pflanzengesundheitszeugnis 30.- Euro; Fahrtkostenpauschale und Personalkosten bei der phytosanitären Inspektion einer Sendung.