Gebühren der Kreismusikschule Plön
Höhe der Gebühren
1. Die monatliche Rate der Jahresgebühr beträgt für:
| Grundstufe (mindestens 7 Teilnehmende) |
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Musikzwerge (Kurs für Kinder mit einer Begleitperson) |
22,00 € |
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Elementare Musikpädagogik |
20,00 € |
| Instrumentaler Orientierungsunterricht mit Singkreis (für Vorschulkinder) |
50,00 € |
| Instrumentenkarussell (ab der 1. Klasse) |
40,00 € |
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Grundschultarif |
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(Grundschule, 3 – 5 Schülerinnen/Schüler) |
30,00 € |
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zuzüglich eventueller Mietgebühr für Instrument |
5,00 € |
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Schultarif |
30,00 € |
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Bläserklasse |
30,00 € |
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Unterricht für Kinder und Jugendliche |
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Einzelunterricht 30 Minuten |
70,00 € |
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Einzelunterricht 45 Minuten |
102,00 € |
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kleine Gruppe (2 – 3 Teilnehmende) |
49,00 € |
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große Gruppe (4 – 6 Teilnehmende) |
40,00 € |
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Unterricht für Erwachsene: |
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Einzelunterricht 30 Minuten |
87,00 € |
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Einzelunterricht 45 Minuten |
128,00 € |
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kleine Gruppe (2 – 3 Teilnehmende) |
61,00 € |
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große Gruppe (4 – 6 Teilnehmende) |
50,00 € |
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Ergänzungsfächer |
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Ensemble, Orchester, Kammermusik, Chor |
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45 Minuten |
5,00 € |
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90 Minuten |
10,00 € |
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Für externe Teilnehmende |
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45 Minuten |
20,00 € |
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90 Minuten |
30,00 € |
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Miete für Instrumente mit Neubeschaffungswert: |
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bis 499,99 € |
9,00 € |
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ab 500,00 € |
16,00 € |
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Lizenzgebühr (Herstellung von legalen Notenkopien) |
1,00 € |
2. Den Tarif für Kinder und Jugendliche erhalten für den instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht auch folgende Personen:
a) die sich noch in der Ausbildung befinden (Schule, Studium, Lehrstelle)
b) ein Berufsfindungsjahr leisten
c) ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr leisten
d) Rentnerin/Rentner.
Für die Gewährung ist die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich.
3. Für nicht unter 1. aufgeführte Angebote werden individuelle Gebühren durch die Kreismusikschule erhoben.
Ermäßigung
1. Ermäßigungen werden nur auf Gebühren für den Hauptfachunterricht angewendet.
2. Sozialermäßigung:
Eine Ermäßigung der regulären Gebühr um 50 % wird gewährt, wenn der Bezug von:
a) Leistungen nach SGB XII
b) Leistungen nach SGB II
c) Leistungen nach §§ 2 und 3 AsylbLG
d) Leistungen nach § 6a BKGG
e) Leistungen nach WoGG
nachgewiesen wird.
Die Gewährung der Sozialermäßigung erfolgt ab Vorlage der Bescheinigung der ausstellenden Behörde. Sie wird nur für den bescheinigten Zeitraum gewährt und gilt nicht für rückwirkende Gebühren.
Nach Ablauf des Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt und eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden.
Wird eine Sozialermäßigung gewährt, kann keine Mehrfächer- und/oder Familienermäßigung in Anspruch genommen werden.
3. Mehrfächer- und Familienermäßigung für instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht:
Eine Ermäßigung wird gewährt, wenn:
a) eine/ein Teilnehmende/Teilnehmender mehrere Hauptfächer belegt
b) mehrere Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft ein Unterrichtsangebot wahrnehmen.
Die Gebühr wird wie folgt ermäßigt:
a) 2. Fach oder 2. Mitglied um 10 %
b) 3. Fach oder 3. Mitglied um 20 %
c) ab dem 4. Fach oder dem 4. Mitglied jeweils um 30 %
Die günstigere Gebühr wird ermäßigt.
Anteilige Erstattung bei Krankheit und Ausfall
Eine anteilige Erstattung der Gebühr ist möglich, wenn:
a) eine/ein Teilnehmende/Teilnehmender durch Krankheit oder einen zwingenden Grund durchgehend länger als 4 Wochen dem Unterricht fernbleiben muss (Ferien sind hiervon ausgenommen). Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest erforderlich. Ein zwingender Grund muss schriftlich erläutert werden.
b) der Unterricht bei derselben Lehrkraft mehr als zweimal innerhalb eines Kalenderjahres ausgefallen ist.
Die anteilige Erstattung wird automatisch am Ende des Kalenderjahres berechnet. Pro ausgefallener Unterrichtseinheit wird ¼ der monatlichen Rate erstattet.
Die vollständigen Bedingungen finden Sie in unserer Satzung.