Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
Zeitraum: September bis Juni im Vorschuljahr
Die Schuleingangsuntersuchung
Alle im Kreis Plön wohnhaften Sorge- und Erziehungsberechtigten mit schulpflichtig werdenden Kindern bekommen vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zu Beginn des Vorschuljahres Post mit einem QR-Code, der zu einem vor der Schuleingangsuntersuchung auszufüllenden Fragebogen verweist.
Eine speziell geschulte medizinische Fachkraft aus dem Amt für Gesundheit kommt in die KiTas des Kreises Plön und führt ein Screening (z.B. Hörtest, Sehtest, Einschulungstest) aller Einschulungskinder durch, die vor dem jeweiligen 01.07. geboren sind.
Das benötigen wir von Ihnen:
- den ausgefüllten Fragebogen Schuleingangsuntersuchung (möglichst elektronisch über QR-Code)
- den Impfpass
- das gelbe Untersuchungsheft
- die beiden Zettel, die Sie rechtzeitig vor der Untersuchung von der KiTa erhalten.
Nach dieser Untersuchung prüft die Schulärztin anhand der eingereichten Unterlagen und der Ergebnisse aus der KiTa, ob eine zusätzliche ärztliche Schuleingangsuntersuchung erforderlich ist.
Wenn alle der folgenden Aspekte erfüllt sind, wird das schulärztliche Gutachten ohne weitere Untersuchung erstellt:
- die Untersuchung bei der medizinischen Fachkraft war vollständig unauffällig
- Sorge- und Erziehungsberechtigte und Erzieherinnen haben keine Bedenken oder Fragen
- die U9 ist gemacht
- das Kind besucht einen Kindergarten
- das Kind war im vergangenen Jahr nicht vom Schulbesuch beurlaubt
- das Kind erhält keine heilpädagogische Förderung
- die zuständige Schule hat das Kind nicht zur schulärztlichen Untersuchung gemeldet
Es findet somit keine schulärztliche Untersuchung statt. Sorge- und Erziehungsberechtigte und die zuständige Schule erhalten das schulärztliche Gutachten schriftlich (per Post).
Die schulärztliche Untersuchung
Wenn einer der folgenden Aspekte zutrifft, erhalten die Sorge- und Erziehungsberechtigten eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung (inklusive Beratung) in Plön.
(Achtung: Dieser Termin kann unter Umständen sehr viel später als der Termin in der KiTa stattfinden!)
- Auffälligkeiten bei der Untersuchung durch die medizinische Fachkraft
- Sorge- und Erziehungsberechtigte und/oder Erzieherinnen haben eine schulärztliche Untersuchung angekreuzt
- Sorge- und Erziehungsberechtigte wünschen keine Einschätzung durch die Erzieherinnen
- die U9 ist nicht erfolgt
- das Kind besucht keinen Kindergarten
- das Kind hat oder hatte heilpädagogische Förderung
- das Kind war im vergangenen Jahr vom Schulbesuch beurlaubt
- das Kind wurde von der Schule zur schulärztlichen Untersuchung gemeldet
Eigenständige Anmeldung zur schulärztlichen Untersuchung
Sorge- und Erziehungsberechtigte können sich im Vorschuljahr auch selbständig (unabhängig von der Untersuchung in der KiTa) per Mail (kjgd@kreis-ploen.de) oder telefonisch unter 04522-743-533 im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Plön melden, wenn sie einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung absprechen möchten, weil eine dringende Frage zeitnah geklärt werden soll (z.B. Option Beurlaubung vom Schulbesuch, Einschulung in ein Förderzentrum oder generelle Entwicklungssorgen).
Untersuchungen von Kann-Kindern
Nach dem 30.6. geborene, sogenannte Kann-Kinder werden ab frühestens November des Vorschuljahres auf Meldung der Schule im Amt für Gesundheit in Plön schulärztlich untersucht. Diese Meldung kann ausschließlich von den zuständigen Schulen erfolgen, wenn sie einer vorzeitigen Einschulung zustimmen. Eine direkte Anmeldung der Kann-Kinder durch die Sorge- und Erziehungsberechtigten im Amt für Gesundheit in Plön ist nicht möglich.