Badegewässerüberwachung
Karten mit Badestellen
Links zu Karten mit EU-Badestellen:
Die Aufsichtsbehörde
Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.
Zuständig für die Durchführung und entsprechende Bürgerbelange sind die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.
Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).
Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf der Internetseite des für Gesundheit zuständigen Landesministeriums einzusehen.
Häufig gestellte Fragen
Wodurch zeichnet sich eine Badestelle aus?
Die Begriffsbestimmung einer Badestelle lässt sich den Vorgaben der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) entnehmen.
Eine Badestelle ist jeder Abschnitt eines Küstengewässers oder eines oberirdischen Gewässers, welcher
- durch ein hohes Badeaufkommen gekennzeichnet ist,
- und/oder ein touristisches Interesse aufweist,
- und/oder mit Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Rettungsschwimmer) ausgestattet ist,
- und/oder eine Infrastruktur in Form von beispielsweise Beschilderung, Gastronomie, Parkplätzen besitzt,
- oder vom Kreis Plön, trotz fehlenden hohen Badeaufkommens, als Badestelle benannt wurde, wenn dies für den Schutz der Besucher erforderlich scheint.
Wozu gibt es Badegewässerkontrollen?
Die Badegewässeraufsicht ist für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen zuständig. Um diesen Schutz und die Gesundheit gewährleisten zu können, muss eine regelmäßige Probennahme erfolgen, um Risiken für Badegäste durch das Gewässer zu minimieren.
Zudem dienen die Kontrollen der EU-weiten Standardisierung der Qualität aller Badegewässer, sodass Sie in jedem EU-Land an ausgezeichneten Badestellen bedenkenlos schwimmen gehen können. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der European Environment Agency.
Was kontrolliert die Badegewässeraufsicht?
Neben der bakteriologischen Untersuchung im Labor des Medizinaluntersuchungsamt auf das Vorhandensein von Fäkalkeimen wird auch die allgemeine hygienische Situation vor Ort überprüft. Hierbei wird die Badestelle insbesondere auf Verschmutzungen, pH-Wert des Wassers, Algenbildung, Quallenaufkommen und weitere Parameter untersucht.
Wo finde ich die aktuellen Werte dieser Kontrollen?
Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht die aktuellen Badegewässerqualitäten auf ihrer Webseite. Dort können Sie für die einzelnen Standorte die Daten der letzten Beprobung durch die Aufsicht einsehen.
Werden die Gewässer auch auf Vibrio vulnificus (Vibrionen) beprobt?
Eine regelmäßige Beprobung findet nicht statt. Jedoch ist bekannt, dass das Bakterium von Natur aus in Meer- und Brackwassern vorzufinden ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Informationsseite des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Vibrionen.
Wie kann ich mich als Bürger beteiligen?
Als jährliche Vorbereitung der Badesaison sind alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme eingeladen, an der Aufstellung der Badegewässerliste mitzuwirken. Die Liste mit allen aufgenommenen Badestellen wird am Anfang des Jahres erarbeitet und anschließend an die EU gemeldet.
Diese Form der Bürgerbeteiligung ist in der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vorgeschrieben und dient nicht nur der besseren Information der Öffentlichkeit, sondern ist auch eine Hilfe bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerliste.
Ihre Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden können helfen, die Infrastruktur an Freizeitorten so auszubauen, dass dort eine Bademöglichkeit im Einvernehmen mit der Gemeinde oder dem privaten Betreiber entstehen kann. Gleichzeitig können natürlich auch ungenutzte Badestellen abgemeldet werden.
Gerne können Sie sich jederzeit bei der zuständigen Ansprechperson melden, um mitzuwirken.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Für verbliebene Fragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeitung für Badegewässer.
Sicherheit an der Badestelle
Trotz der Arbeit der Badegewässeraufsicht birgt das Baden in Naturgewässern ein naturgegebenes Restrisiko. Bitte geben Sie daher stets auf sich und andere Acht und halten Sie die Baderegeln ein.
Zudem gilt: Bei roter Fahne gilt ein Badeverbot! Dies wird unter anderem wegen gefährlichen Wind- und Strömungsverhältnissen ausgerufen und kann lebensgefährlich sein. Beachten Sie zudem weitere Fahnensymbole und befolgen Sie diese.
Beim Baden in Küsten- und Seengewässern sollten Sie weiterhin insbesondere auf Anzeichen von Blaualgen und Zerkarien achten.
Blaualgen, auch bekannt als Cyanobakterien, sind Mikroorganismen, die in Oberflächengewässern vorkommen und unter günstigen Bedingungen zu einer hohen Anzahl an sogenannten Blüten führen können. Sie können, insbesondere in großen Vorkommnissen, giftig sein und verschiedene Beschwerden verursachen. Hohe Konzentrationen entstehen durch Überdüngung von Seen mit Nährstoffen. Blaualgenblüten können anhand einer bläulich grünen Trübung des Wassers erkannt werden. Die Gesundheitsbehörden informieren die Öffentlichkeit frühzeitig, so sollten Sie jedoch auch ohne eine entsprechende Warnung vom Schwimmen in Gewässern absehen, wenn sich Anzeichen erkennen lassen. Sollten Sie den Verdacht auf eine Blaualgenblüte an Ihrer Badestelle haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson für Badegewässer.
Zerkarien sind Larven von parasitären Trichobilharzia aus der Klasse der Saugwürmer und zumeist in Seen und Teichen zu finden. Um überleben zu können sind sie in ihren verschiedenen Lebenszyklen auf Wirte, wie beispielsweise Süßwasserschnecken oder Wasservögel, angewiesen. Nach Ausscheiden durch den vorherigen Wirt dringen die Larven durch die Haut ein und entwickeln sich dort zu ausgewachsenen Parasiten. Befallen sie den Menschen, ist dies in der Regel ungefährlich, da dieser als Fehlwirt für die Weiterentwicklung ungeeignet ist. Verursachen können sie dennoch Symptome wie Hautausschläge oder Juckreiz, was binnen 24 Stunden zu einer sogenannten Zerkarien- oder Hautdermatitis führen kann. Das Verschlucken von Zerkarien ist unschädlich, da der Infektionsweg ausschließlich über die Hautoberfläche erfolgt. Da die Tiere mit bloßem Auge nicht zu sehen sind, achten Sie daher insbesondere auf große Ansammlungen von Süßwasserschnecken und Wasservögeln und präferieren Sie das Baden von einem Steg aus.
Um sich und andere Gäste der Badegelegenheiten zu schützen, füttern Sie keine Enten oder andere Wasservögel, da dies die Verkotung und damit die Anzahl an Zerkarien an Badestellen steigert.
Für weitere Sicherheitshinweise beachten Sie bitte örtliche Warnmeldungen sowie die allgemeinen Hinweise des Landes Schleswig-Holstein diesbezüglich.