Hinweise zur Nutzung von Erdwärme

Für Erdwärmesonden ist bei der unteren Wasserbehörde immer ein Antrag zur Nutzung des Grundwassers nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz zu stellen. Für die Nutzung von flacher Erdwärme (Kollektoren) ist eine Anzeige zu stellen.

Antrag auf Erlaubnis zur Gewinnung von Erdwärme mit Erdwärmesonden

Anzeige von Erdaufschlüssen zur Errichtung von Erdwärmekollektoren/Erdwärmekörben usw.

Bitte beachten Sie grundsätzliche Informationen zum Thema Nutzung von Erdwärme unter folgenden Verlinkungen:

Karte des Landes Schleswig-Holstein zur Wärmeleitfähigkeit des Untergrunds zur Nutzung von Erdwärme zwischen 0 bis 100 m Tiefe

Leitfaden Oberflächennahe Geothermie Schleswig-Holstein

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Positivliste für Wärmeträgermittel

Merkblatt „Hinweise zur Entsorgung von Bohrgut“ des Landes Schleswig-Holstein