Hinweise zu Bohrungen, Brunnen und Grundwassernutzungen
Bohrungen tiefer als 10 m müssen immer der unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Bohrungen oder Erdarbeiten, welche ins Grundwasser reichen und/oder die Möglichkeit haben, dieses zu beeinflussen, müssen ebenso angezeigt werden. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf.
Anzeige von Bohrungen/Sondierungen/Erdarbeiten tiefer als 10 m
Merkblatt „Hinweise zur Entsorgung von Bohrgut“ des Landes Schleswig-Holstein
Für die Nutzung von Grundwasser z. B. für den Haushalt, für den Garten und/oder Gewerbe ist ggf. ein Antrag auf Grundwassernutzung zu stellen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit der unteren Wasserbehörde auf.
Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme
Für Grundwasserabsenkungen, z. B. für Bauvorhaben ist grundsätzlich ein Antrag zu stellen.
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung