Wohn- und Pflegeaufsicht im Kreis Plön (ehemals Heimaufsicht)
Die Wohn- und Pflegeaufsicht ist für die Beratung und Überwachung der Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Eingliederungshilfeeinrichtungen im Kreis Plön zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich bezieht sich nur auf dievolljährigen Bewohner und Bewohnerinnen der genannten Einrichtungen.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. Diese rechtliche Grundlage fokussiert sich auf die Rechte von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Ziele dieses Gesetzes sind, den Menschen ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen, auf den Schutz ihrer Würde und Privatheit zu achten sowie eine angemessene Qualität des Wohnens, der Pflege und Betreuung zu sichern. Zudem ist im Kreis Plön die Landrätin, vertreten durch das Gesundheitsamt Kreis Plön, für die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen zuständig.
Aktuelles
Aufgaben der Wohn- und Pflegeaufsicht
Eine wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der Einrichtungen. Diese haben ihre Pflichten gegenüber den Bewohnern und Bewohnerinnen zu wahren und eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität der Pflege, des Wohnens und der Betreuung zu sichern. Außerdem sollen die Selbstständigkeit und die Mitwirkung der Bewohner und Bewohnerinnen gefördert werden bzw. erhalten bleiben.
Eine weitere Aufgabe der Wohn- und Pflegeaufsicht besteht darin, die Angehörigen, die Bewohnerinnen und Bewohner, Heimträger und Interessierte zu beraten. Eine umfassende Beratung zu allen Thematiken der Wohn- und Pflegeaufsicht erfolgt sowohl für die Gründung einer neuer als auch für den Betrieb bestehender Einrichtungen.
Alle Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Eingliederungshilfeeinrichtungen werden einmal jährlich unangemeldet geprüft. Auch auf Hinweis von Beschwerden werden die Einrichtungen (auch Tagespflegen und WG´s) zeitnah aufgesucht. Hierbei wird der gesetzliche Standard geprüft und es können ordnungsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden. Die Wohn- und Pflegeaufsicht ist daran interessiert, auftretende Probleme gemeinsam mit dem Beschwerdeführenden und den Einrichtungen aufzulösen.
Bei Schwierigkeiten in der Kommunikation zwischen Angehörigen und der Einrichtung besteht die Möglichkeit, die Wohn- und Pflegeaufsicht zur Vermittlung hinzuzuziehen. Hierzu gibt es in jeder Einrichtung einen Aushang, auf dem auf die Wohn- und Pflegeaufsicht als Ansprechpartner hingewiesen wird.
Schließlich hat die Wohn- und Pflegeaufsicht das Ziel, die fachliche Weiterentwicklung der Einrichtungen zu begutachten, sodass langfristig durch enge Zusammenarbeit aller Beteiligten die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten bleibt und gefördert wird.
Veröffentlichungen und Berichte
- Bericht der Heimaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2021 (PDF, 11 kB) © Heimaufsicht Kreis Plön
- Bericht der Heimaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2022 (PDF, 145 kB) © Heimaufsicht Kreis Plön
- Bericht der Wohn- und Pflegeaufsicht des Kreises Plön über die Zusammenkunft der Arbeitsgemeinschaft nach § 19 Abs. 5 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz für das Jahr 2023 (PDF, 145 kB)