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Ankündigung der Unteren Jagdbehörde:  Am 23. und 24. Mai 2024 ist die Untere Jagdbehörde nicht erreichbar, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen.

Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen:  Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.

ACHTUNG:

Aufgrund eines Personalmangels ist die Ausländerbehörde des Kreises Plön nur eingeschränkt erreichbar. Falls Sie Terminwünsche haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung. Für alle anderen Anliegen stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de oder falls zutreffend ukraine@kreis-ploen.de) eine Anfrage. Des Weiteren ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Anfragen und Anträge zu rechnen.

  • Adeliges Kloster Preetz © Adeliges Kloster Preetz
  • Turmhügelburg Nienthal © Gesellschaft der Freunde der mittelalterlichen Burg
  • Gut Panker mit dem Hofsee © h.dietrich habbe
  • Schloss Plön © Kreis Plön
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Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön

Der Kreis Plön stellt seit dem Jahr 2017 jährlich eine Summe von 20.000 Euro für die Förderung freiwilliger landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen bereit. „Vielfalt und Eigenart von Natur, Landschaft und wildlebenden Tieren und Pflanzen müssen erhalten oder entwickelt werden. Eine ökologische Zielsetzung hat Vorrang. Das dient auch den Erholungsmöglichkeiten jedes Einwohners“, so Landrätin Ladwig.

Nach der "Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön" vom 06.06.2017 können Anpflanzungen mit einheimischen Gehölzen auf Flächen in der freien Landschaft, die Neuanlage und Sanierung von Klein- und Fließgewässern und Knicks, biotoplenkende Maßnahmen von Naturschutzverbänden und die Erhaltung von Naturdenkmalen gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf 5.000 Euro pro Antrag beschränkt. Nur noch nicht begonnene Maßnahmen können gefördert werden, die nicht als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich beziehungsweise angeordnet sind. Geförderte Maßnahmen sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten.

Weitere Auskünfte erteilt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön unter der Telefonnummer 04522 – 743 400.

Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön

Antrag für die Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie des Kreises Plön vom 06.06.2017

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