Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Amt für Gesundheit
Hamburger Straße 17–18
24306 Plön
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Untersuchungen durch bei Kindern, die eingeschult werden sowie bei Schülerinnen und Schülern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder wegen Schulabsentismus vorgestellt werden. Außerdem erfolgt die Begutachtung entwicklungsverzögerter, von Behinderung bedrohter Kinder und von Kindern mit einer Behinderung im Rahmen der SGB (Sozialgesetzbücher) mit entsprechender Beratung von Eltern und ggf. auch Therapeuten.
Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Frühförderung
Der KJGD erstellt nach Beauftragung durch das Amt für Soziales eine Stellungnahme zum Vorliegen einer Gesundheitsstörung. Voraussetzung dafür ist, dass Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohten Kindern beim Amt für Soziales einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben. Für den Untersuchungstermin im Amt für Gesundheit bringen Sie neben Ihrem Kind bitte alle relevanten medizinischen Unterlagen mit (Vorsorge-Heft (Früherkennungsuntersuchungen), Impfpass, den ausgefüllten Fragebogen, den Sie von uns bekommen, eine Stellungnahme der KiTa (Kindertagesstätte) sowie eventuell vorhandene Arztbriefe/Berichte). Nach dem Untersuchungstermin bekommt das Amt für Soziales die Stellungnahme und entscheidet über den Antrag auf Eingliederungshilfe.
Schuleingangsuntersuchung
Untersuchung im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens
Erstellt die Schule bei einer Schülerin oder einem Schüler (SuS) ein sonderpädagogisches Gutachten (mögliche Förderschwerpunkte: Sprache, Lernen, körperlich-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen, emotional-soziale Entwicklung, Autismus, dauerhaft kranke SuS), so erhält der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einen Untersuchungsauftrag von der Schule. Die Sorge-/Erziehungsberechtigten werden mit der Schülerin bzw. dem Schüler ins Amt für Gesundheit eingeladen. Bei der Vorstellung im Amt erfolgen neben der körperlichen Untersuchung ein Hör- und ein Sehtest, Größe und Gewicht werden ermittelt, der Impfstatus wird überprüft. Im Anschluss erhält die Schule ein schulärztliches Schreiben, in dem gesundheitliche schulrelevante Befunde und Empfehlungen dokumentiert sind.
Schulabsentismus
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler (SuS) vermehrt in der Schule, kann die Schule ein schulärztliches Gutachten im Amt für Gesundheit beauftragen. Bei der Untersuchung im Amt für Gesundheit wird ein Gespräch mit der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler und den Sorge-/Erziehungsberechtigten geführt. SuS werden körperlich untersucht, es wird u.a. ein Seh- und ein Hörtest durchgeführt und es erfolgt eine schulärztliche Beratung. Anschließend bekommt die Schule einen kurzen Bericht (unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht).
Frühe Hilfen
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst arbeitet mit im KinderNetz Kreis Plön.