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Biotopschutz und Biotoppflege
[Nr.99090008202000 ]

Leistungsbeschreibung

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.

Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Karte Kreis Plön mit Städten, Ämtern und Gemeinden

Karte mit Zuständigkeitsübersicht der UNB nach Gemeinden

Die zuständigen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:

Zuständigkeitsbereich Telefonische Erreichbarkeit
Stadt Schwentinental 04522 743-418
vormittags
Amt Schrevenborn, Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg

04522 743-491
vormittags

Amt Großer Plöner See ohne Gemeinde Ascheberg
Amt Selent-Schlesen
04522 743-499
vormittags

Amt Lütjenburg
Amt Probstei

04522 743-431
Stadt Preetz
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
04522 743-445
vormittags

Rechtsgrundlage

  • § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
  • Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Weitere Informationen zu Biotopen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein

Auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein erhalten Sie weitere Informationen zum Biotopschutz sowie eine Anleitung, wie Sie im Biotopportal des Landes die gesetzlich geschützten Biotope selber ermitteln können.

Auch ergänzende Ausführungen zu Biotopen sind dort zu finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Lageplan des Biotops,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Zuständige Behörde

Abteilung Naturschutz »
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 400
Fax: +49 4522 74395 400
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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