
Schulrätin / Mitarbeiterinnen des Schulamtes
Schulrätin Astrid Fock
Zu den Aufgaben von Schulrätin Fock gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehrkräften
Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben untersteht der Landrätin gemeinsam mit der Schulrätin als untere Schulaufsicht.
Zu ihren Tätigkeiten gehört auch die Planstellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen der vom für Bildung zuständigen Ministerium übertragenen Befugnisse.
Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammenarbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden.
Auch die Kooperation mit dem Lehrerbezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.
Annegret Möller
Aufgabenbereiche:
- Vorzimmertätigkeit für Schulrätin Astrid Fock
- Schülerangelegenheiten
- Beurlaubung schulpflichtiger Kinder
- Vorlesewettbewerb der 6. Klassen
- Unterstützung der Kreisfachberater/innen
- Angelegenheiten der Kreiselternbeiräte
Mariola Carl
Aufgabenbereiche:
- Personalangelegenheiten der Lehrkräfte
- Vertretungsfonds
- Vorbereitungsdienst (Anwärter)
- Reisekosten
- Schulwanderfahrten
- Werkstattunterricht
Markus Lemke
Aufgabenbereiche:
- Bearbeitung von sonderpädagogisch begründeten Anträgen auf Beurlaubung, Widersprüchen im Zusammenhang mit der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
- Elternberatung über individuelle Beschulungsmöglichkeiten
- Wahrnehmung der LRS-Verantwortung für den Schulamtsbezirk
Regina Süphke
- Personalangelegenheiten der Lehrkräfte
- Unterstützung bei der Personalplanung und Planstellenbewirtschaftung
- Verwaltungsaufgaben der Schulaufsicht