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Kreisverwaltung Plön
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Waffenaufbewahrung

Bitte beachten Sie unsere besonderen Sprechzeiten!

Leistungsbeschreibung

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. 

>  Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen grds. nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden.

Was Sie sonst noch wissen müssen:

In § 36 Waffengesetz (WaffG) und in §§ 13, 14 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV) werden die gewerblichen wie auch die privaten Waffenbesitzer im besonderen Maße verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Unbefugte nicht in den Besitz von Waffen gelangen. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Sicherungspflicht muss im eigenen Interesse eines jeden Waffenbesitzers liegen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dieser Umstand die persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Verstöße gegen die Sicherungspflichten sind zudem bußgeldbewehrt.

Formulare

Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition" (PDF, 62 kB)

Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Signalpistolen" (PDF, 75 kB)

Merkblatt "Angaben zur sicheren Aufbewahrung" (PDF, 21 kB)

Zuständige Behörde

Jagd- und Waffenbehörde »
Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: 04522 743-254
Fax: 04522 74395-254
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Kontakt

Thore Lafrenz »
Telefon: +49 4522 743 254
Fax: +49 4522 743 95 254
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Kira Karge »
Telefon: +49 4522 743 430
Fax: +49 4522 743 95 430
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Volker Gedenk »
Telefon: +49 4522 743 154
Fax: +49 4522 743 95 154
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