
Detailansicht
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 521
Fax: +49 4522 74395 555
E-Mail: bauamt@kreis-ploen.de
Web: www.kreis-ploen.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Amtsleitung: Britta Rieser
Abteilungsleitung Bauaufsicht: Dirk Ehlers
Abteilungsleitung Bauverwaltung: Daniel Böhrnsen
Sprechzeiten des Bauamtes
Dienstag 14.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Bauaufsicht des Kreises Plön
Hier finden Sie die für Sie zuständigen Mitarbeiter der Bauverwaltung des Kreises Plön
Das Aufgabengebiet des Bauamtes im Allgemeinen
Das Aufgabenspektrum der unteren Bauaufsichtsbehörde beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen sowie die Entgegennahme von Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung. Zudem werden hier Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz erteilt. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch die Beratung der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden in schwierigen bau- und brandschutzrechtlichen Fragen.
Als Bauordnungsbehörde überprüft und überwacht die untere Bauaufsichtsbehörde außerdem bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung und erlässt und vollzieht Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen). Darüber hinaus bearbeiten die Mitarbeiter/innen des Bauamtes die Widersprüche auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts und sind für die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses zuständig.
Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Preetz nimmt die Aufgaben der Bauaufsicht in eigener Zuständigkeit wahr.
Als Baugenehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht zuständig für die Erteilung von
Genehmigungen von Nutzungsänderungen von Gebäuden
Genehmigungen fliegender Bauten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Erlaubnissen für den Betrieb von Schießstätten
sowie die Entgegenahme von Unterlagen im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anzeigeverfahren für die Beseitigung von Anlagen
Weitere Aufgaben des Bauamtes
Bauordnungsrechtliche Angelegenheiten
Führen des Baulastenverzeichnisses