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Staatliche Anerkennung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen

Der Kreis Plön bietet für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Staatlicher Anerkennung in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern Arbeitsmöglichkeiten als Beschäftigte nach dem Tarifvertag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Voraussetzung für eine solche Berufswahl ist die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife. Hieran schließt sich das Studium der Sozialpädagogik an einer Fachhochschule an. In Schleswig-Holstein ist dieses Studium an der Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften in Kiel (Sokratesplatz 1, 24149 Kiel) möglich. Die Regelstudienzeit des Studienganges Soziale Arbeit (BA) am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit beträgt 6 Semester. Nach Erwerb des Bachelor kann im Rahmen eines berufsbegleitenden Weiterbildungsangebotes die Staatliche Anerkennung erlangt werden.

Hier bietet der Kreis Plön Studierenden die Möglichkeit, diese berufspraktischen Teile der Weiterbildung unter Anleitung berufserfahrener Sozialpädagoginnen und -pädagogen im Bereich „Allgemeiner Sozialer Dienst" im Amt für Familie und Jugend zu absolvieren. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie in unseren Stellenangeboten.

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