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15.03.2020

COVID-19: Vier weitere bestätigte Fälle im Kreis Plön

Kreis erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen

Im Kreis Plön gibt es vier weitere labordiagnostisch bestätigte COVID-19-Fälle. Damit steigt die Zahl auf insgesamt sechs.

Alle vier Fälle befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die erste Person ist ein Reiserückkehrer aus Ischgl, der ohne Symptome positiv getestet wurde. Personen zwei und drei sind Eheleute, die durch ihr Kind, Reiserückkehrer aus Ischgl, angesteckt wurden.

Die gestern Nachmittag letzte positiv getestete Person ist ebenfalls Reiserückkehrer und hatte leider ein höheres Kontaktprofil. Noch in der Nacht wurden 24 Kontaktpersonen ermittelt und unter Quarantäne gesetzt. 4 davon befinden sich im Kreis Plön. Für die weiteren Personen wurden die örtlichen Gesundheitsämter informiert.

Hinweis:

Um die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen noch besser zu wahren, verzichtet der Kreis Plön auf für den Sachverhalt nicht relevante persönliche Daten, z. B. auf die Angabe des genauen Alters und des Wohnortes. Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir daher abzusehen.

Allgemeinverfügung

Auch im Kreis Plön bleiben ab Montag, 16.03.2020 auf Erlass der Landesregierung die Schulen und Kitas geschlossen.
Nicht betroffen von den Schließungen sind Einrichtungen der Kindertagespflege, also Tagesmütter und –väter, die Kleingruppen bis zu 5 Kindern betreuen, sowie eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 6, deren Eltern zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“ gehören und wo ansonsten keine andere Betreuungsmöglichkeit verfügbar ist.

Die Kreisverwaltung hat dazu die Allgemeinverfügung veröffentlicht, die die Festlegungen aus dem Erlass weiter konkretisiert .

Weitere Festlegungen in der Allgemeinverfügung:

-          Alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Plön sind untersagt. Es wird empfohlen, private Veranstaltungen, wie z.B. Trauerfeiern, Beerdigungen und Hochzeiten, zu verschieben oder abzusagen. Demonstrationen können nach Durchführung einer individuellen Verhältnis-mäßigkeitsprüfung zugelassen werden.

Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen (z.B. Wochenmärkte).

Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr oder der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte.

-          Der Betrieb folgender Einrichtungen und das Bereitstellen folgender Angebote sind untersagt. Entsprechende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen Bars, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen; Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen; Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen,

Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Freizeitparks, Jugendzentren), Spielhallen, Prostitutionsbetriebe.

-          Restaurants, Gaststätten bzw. Restaurationsbetriebe (auch in Hotels) und Imbisse haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten erfolgt, dass die Einrichtung so ausgestaltet ist, dass zwischen den Personen an verschiedenen Tischen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten und dass maximal 50 Prozent der zugelassenen Gästeanzahl erreicht wird. Hinweise zur Hygiene sind auszuhängen. Weitere Auflagen können vom Gesundheitsamt per Auflagenbescheid vorgegeben werden.
Hotelbars dürfen nur zur Bewirtung von Übernachtungsgästen genutzt werden.

Bibliotheken haben sicherzustellen, dass eine Registrierung aller Besucher mit Kontaktdaten erfolgt und dass ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene bereitgestellt werden.

„Ab sofort sind weitreichende Einschränkungen unseres öffentlichen und privaten Lebens notwendig“, so der stellvertretende Landrat Thomas Hansen. „Seien Sie solidarisch!“, wünscht er sich. „Helfen Sie sich gegenseitig. Wir stehen vor großen Herausforderungen und werden diese nur gemeinsam bewältigen.“

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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