Gesundheits- und Hygieneaufsicht
Zu den Aufgaben Gesundheits- und Hygieneaufsicht des Kreises zählen u.a. die fachliche Beratung in Hygienefragen, die Besichtigung und Überprüfung von öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kinder- und Jugendheime, Kindergärten, Schulen, u. a.) aus hygienischer Sicht und die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, z.B. Salmonellose, Hepatitis oder Tuberkulose gem. Infektionsschutzgesetz. Dazu gehören z.B. Ermittlung und Aufklärung bei Infektionserkrankungen und das Einleiten von Maßnahmen, um eine mögliche Infektionskette zu unterbrechen. Die Anlagen zur Trinkwasserversorgung sowie öffentlich zugängliche Schwimmbäder und Badestellen an Binnenseen und der Ostsee werden regelmäßig kontrolliert.
Aufgaben der Gesundheits- und Hygieneaufsicht
- Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
- Hafenärztlicher Dienst
- Infektionshygienische Überwachung
- Infektionsschutz
- Vogelgrippe
- Mitführen von Betäubungsmitteln, Beglaubigung
- Tuberkuloseberatung
- Überwachung von Schwimm- und Badebecken
- Badegewässerqualität
- Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
- Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung
- Ratten melden
- Schädlingsbekämpfung gewerbsmäßig - Mitteilung an die zuständige Behörde
- Krankheitserreger: gewerblicher Umgang - Erlaubnis
- Krankheitserreger: gewerblicher Umgang - Anzeige der Aufnahme / Änderungsanzeige
- Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung
- Trinkwasserüberwachung
- Trinkwasserversorgung und Trinkwassergebühr/Trinkwasserentgelt