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Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön

Der Kreis Plön stellt seit dem Jahr 2017 jährlich eine Summe von 20.000 Euro für die Förderung freiwilliger landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen bereit. „Vielfalt und Eigenart von Natur, Landschaft und wildlebenden Tieren und Pflanzen müssen erhalten oder entwickelt werden. Eine ökologische Zielsetzung hat Vorrang. Das dient auch den Erholungsmöglichkeiten jedes Einwohners“, so Landrätin Ladwig.

Nach der "Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön" vom 06.06.2017 können Anpflanzungen mit einheimischen Gehölzen auf Flächen in der freien Landschaft, die Neuanlage und Sanierung von Klein- und Fließgewässern und Knicks, biotoplenkende Maßnahmen von Naturschutzverbänden und die Erhaltung von Naturdenkmalen gefördert werden. Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf 5.000 Euro pro Antrag beschränkt. Nur noch nicht begonnene Maßnahmen können gefördert werden, die nicht als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich beziehungsweise angeordnet sind. Geförderte Maßnahmen sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten.

Weitere Auskünfte erteilt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön unter der Telefonnummer 04522 – 743 400.

Richtlinie zur Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen im Kreis Plön

Antrag für die Förderung landschaftspflegerischer Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie des Kreises Plön vom 06.06.2017

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