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Papierabfälle zur Entsorgung abgeben
[Nr.99001002004000 ]

Leistungsbeschreibung

Jeden Tag verwenden und verbrauchen wir Papier, Pappen und Kartonagen in den verschiedensten Formen - als Zeitung, Schreib- und Druckerpapier oder Verpackung. Nach dem Gebrauch fällt das gesamte Papier als Altpapier an und es stellt sich die Frage: Wohin damit?

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff für die Herstellung von Papierprodukten, wodurch ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz geleistet wird. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung des Altpapiers.

Altpapierentsorgung im Kreis Plön

Im Kreis Plön werden Papier, Pappe und Kartonagen in der grünen Papiertonne gesammelt.

Jedes anschlusspflichtige Grundstück wird mit mindestens einem grünen Recyclingbehälter für die getrennte Überlassung von Altpapier, Pappe und Kartonagen ausgestattet.

Die Papiertonne wird in folgenden Größen angeboten: 

120 Liter

4-wöchentliche Entleerung

monatliche Gebühr:   1,20 €

240 Liter

4-wöchentliche Entleerung

monatliche Gebühr:   1,30 €

360 Liter

4-wöchentliche Entleerung

monatliche Gebühr:   1,90 €

1.100 Liter

4-wöchentliche Entleerung

monatliche Gebühr:   5,50 €

1.100 Liter

2-wöchentliche Entleerung

monatliche Gebühr: 22,00 €

Falls Sie einmalige Mehrmengen haben (z.B.: nach einem Umzug oder bei Transportverpackungen) können Sie diese entweder

  • auf dem Wertstoffhof in Plön Behler Weg 21a abgeben
    (Kleinstmengen bis 0,25 m³ 2,00 €, je angefangene 0,5 m³ 4,00 €) oder
  • einmal pro Jahr telefonisch anmelden und diese dann kostenfrei am Abfuhrtag gebündelt an die Straße stellen. Maximal die doppelte Menge Ihrer vorhanden Papiertonne.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Grüne Papiertonne  | PDF-Dokument, 722 kB

Zuständige Behörde

Amt für Abfallwirtschaft / AWKP mbH »
Behler Weg 21a
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 7474 74
Fax: +49 4522 744 55 97
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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