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Restabfälle zur Entsorgung abgeben
[Nr.99001006004000 ]

Leistungsbeschreibung

Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.

Der Kreis Plön führt die Abfallentsorgung selbst durch und bedient sich teilweise beauftragter Dritter.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Sortierhinweise 1  | PDF-Dokument, 1.2 MB
Icon Formular Sortierhinweise 2  | PDF-Dokument, 1.5 MB

Zuständige Behörde

Amt für Abfallwirtschaft / AWKP mbH »
Behler Weg 21a
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 7474 74
Fax: +49 4522 744 55 97
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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