Was erledige ich wo?
Frühförderung Hörgeschädigte
[Nr.99015011000000 ]
Leistungsbeschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
An wen muss ich mich wenden?
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
Rechtsgrundlage
§ 30 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 531
Fax: +49 4522 743 467
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Kontakt
Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 267
Fax: +49 4522 743 95 399
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Amt für Gesundheit
Telefon: +49 4522 743 286
Fax: +49 4522 743 95 286
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