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Was erledige ich wo?
Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
[Nr.99110010000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutzschlachtverordnung - TierSchlV),
- Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung,
- § 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.

Zuständige Behörde
Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Ascheberger Straße 71
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 270
E-Mail schreiben oder Formular
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
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