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14.05.2021

Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben

Infektionsgeschehen hat sich deutlich beruhigt

Der Kreis Plön hebt zum 16. Mai 2021 die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Diese galt zuletzt noch in einem 3.000 Meter breiten Küstenstreifen entlang der Ostseeküste und im Uferbereich einiger Binnenseen. Ab Sonntag darf Geflügel somit kreisweit wieder frei gehalten werden.

„Das Infektionsgeschehen hat sich in den vergangenen Wochen weiter beruhigt“, bilanziert Kreisveterinär Dr. Jan Sassen. „Im Kreis Plön sind keine verendeten Tiere mehr gefunden worden, sodass die Aufstallungspflicht nun nicht mehr notwendig ist.“

Seit November vergangenen Jahres war der Geflügelpest-Erreger bei zahlreichen, verendeten Wildvögeln in ganz Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Um eine Verbreitung des Virus und einen Eintrag in private Haltungen und gewerbliche Betriebe zu verhindern, galten deshalb strenge Biosicherheitsmaßnahmen, sämtliche Geflügel-Ausstellungen waren verboten und die Tiere mussten in geschlossenen Ställen gehalten werden.  

Nach der Lockerung der Maßnahmen ist es weiterhin wichtig, die Lage genau zu beobachten. Daher wird das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln fortgesetzt. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, die einheitliche Hygienemaßnahmen festlegt, gilt weiterhin. Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften stellt das Landwirtschaftsministerium für die Geflügelhalter in einer Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11.11.2020 mit Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen

Handreichung des Ministeriums für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen

Kontakt

Nicole Heyck »
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24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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