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Kind in KiTa anmelden
[Nr.99041004034000 ]

Leistungsbeschreibung und Voraussetzung

Kitas dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dies Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
  • die Erziehungsberechtigten
           a.     einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit
                   aufnehmen oder Arbeit suchend sind
           b.     sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
                   Schulausbildung oder 
           c.     Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten
                   Buches erhalten 

  • Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Unfang von täglich mindestens fünf Stunden. Ein Nachmittagsplatz ist anspruchserfüllend, wenn er mit dem nachgewiesenen Bedarf des Kindes und der Erziehungberechtigten vereinbar ist. 


Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auch für einen Platz in der Kindertagepflege besteht. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kita. Diese erhalten Sie ebenfalls über das Kita-Portal Schleswig-Holstein, über das dann auch die Anmeldung erfolgt.

https://www.kitaportal-sh.de/de/

Elternbeiträge für Kita

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge gezahlt.

Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben. 

Informationen zur Ermäßigung/ Übernahme des Elternbeitrages finden Sie hier.


Verfügbare Dokumente

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • die Erziehungsberechtigten
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz  | PDF-Dokument, 408 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: Heimaufsicht für Schwentinental, Ämter Probstei, Lütjenburg, Schrevenborn

Bianca Coen »
Telefon: +49 4522 743 497
Fax: +49 4522 743 95 497
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Heimaufsicht f. Preetz,Plön,Bokhorst-Wankend.,Gr. Plöner See,Preetz-L.,Ascheberg, Bösdorf,Bönebüttel

Christiane Richter »
Telefon: +49 4522 743 221
Fax: +49 4522 743 95 221
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Qualitätsaufsicht

Daniela Stüben »
Telefon: +49 4522 743 738
Fax: +49 4522 743 95 738
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Zuständig für: Qualitätsaufsicht und investive Förderung

Martin Voß »
Telefon: +49 4522 743 411
Fax: +49 4522 743 95 411
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