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Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
[Nr.99068004000000 ]


Ab sofort ist die Jugendgerichtshilfe in der Hamburger Straße 32, 24306 Plön, zu finden.

Leistungsbeschreibung

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

An wen muss ich mich wenden?

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz  | PDF-Dokument, 304 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Soziale Dienste »
Abteilungsleiterin: Alexandra Richter
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 224
Fax: +49 4522 74395 224
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https://www.kreis-ploen.de/

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Zuständig für: Amt Gr. Plöner See, Stadt Plön, Amt Selent/Schlesen, Amt Lütjenburg, Stadt Lütjenburg

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Anja Balck »
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Fax: +49 4522 743 95 657
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Zuständig für: Diversionsverfahren, Täter-Opfer-Ausgleich

Karin Tettenborn »
Telefon: +49 4522 743 635
Fax: +49 4522 743 95 635
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