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24306 Plön
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E-Mail: bauamt@kreis-ploen.de
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Amtsleitung:
Abteilungsleitung Bauaufsicht:
Abteilungsleitung Bauverwaltung:
Sprechzeiten
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr | |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr | 14.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr | |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Gerne können Sie auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch mit uns vereinbaren!
Das Aufgabengebiet des Bauamtes
Das Aufgabenspektrum der unteren Bauaufsichtsbehörde beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen sowie die Entgegennahme von Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsfreistellung. Zudem werden hier Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz erteilt. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch die Beratung der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden in schwierigen bau- und brandschutzrechtlichen Fragen.
Als Bauordnungsbehörde überprüft und überwacht die untere Bauaufsichtsbehörde außerdem bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung und erlässt und vollzieht Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen). Darüber hinaus bearbeiten die Mitarbeiter/innen des Bauamtes die Widersprüche auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts und sind für die Eintragung von Baulasten und das Führen des Baulastenverzeichnisses zuständig.
Hinweis: Die kreisangehörige Stadt Preetz nimmt die Aufgaben der Bauaufsicht in eigener Zuständigkeit wahr.
Als Baugenehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht zuständig für die Erteilung von
Genehmigungen von Nutzungsänderungen von Gebäuden
Genehmigungen fliegender Bauten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Erlaubnissen für den Betrieb von Schießstätten
sowie die Entgegenahme von Unterlagen im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anzeigeverfahren für die Beseitigung von Anlagen