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25.05.2018

Schülerinnen und Schüler der Oberstufen sowie Auszubildende im Kreis Plön zahlen ab dem neuen Schuljahr 25 Prozent weniger für Schülermonatskarten

Landrätin Stephanie Ladwig setzt neue Kreisförderung um

Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, berufsbildenden Schulen (in Vollzeit) sowie Auszubildende im Kreis Plön erhalten beim Kauf von Schülermonatskarten ab dem Schuljahr 2018/19 einen Zuschuss von 25 Prozent des regulären Preises. „Der Plöner Kreistag möchte mit dieser freiwilligen Leistung ältere Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende entlasten, die oftmals einen Großteil ihres Budgets für Fahrtkosten dieser Art ausgeben müssen“, erklärt Landrätin Stephanie Ladwig.

Konkret profitieren Schülerinnen und Schüler der Oberstufen in den allgemeinbildenden Schulen, Vollzeitschülerinnen und Schüler an den Regionalen Berufsbildungszentren mit einer schulischen Ausbildung sowie Auszubildende in dualen Ausbildungsverhältnissen von der neuen Kreisförderung. Diesen gewährt der Kreis Plön einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Preises für eine Schülermonatskarte für die Fahrtstrecke vom Wohnort bis zur Schule und zurück. Für Auszubildende wird eine Schülermonatskarte für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte bezuschusst. Voraussetzung ist, dass der Wohnort und die Ausbildungsstätte im Kreis Plön liegen. Außerdem ist zu beachten, dass die allgemeinen Grundsätze der Schülerbeförderungssatzung, wie zum Beispiel die Mindestentfernung von vier Kilometern zwischen Wohnort und Schule sowie die Förderung nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, gelten.

Fahrkartenanträge der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11-13 der allgemeinbildenden Schulen im Kreis Plön sowie der Schülerinnen und Schüler an den Schulstandorten des Regionalen Berufsbildungszentrums des Kreises Plön werden über die Schulen entgegengenommen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, ein Jahresabonnement für eine Schülermonatskarte zu einem Preis von 75 Prozent des regulären Verkaufspreises zu erwerben. Entsprechende Informationsblätter und Antragsformulare werden in den Schulen bereitgestellt.

Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die ein Jahresabonnement oder Schülermonatskarten direkt bei den Verkehrsbetrieben Kreis Plön GmbH oder einem anderen Verkehrsunternehmen erwerben, können jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres nachträglich hierfür eine 25-prozentige Erstattung beim Kreis Plön beantragen. Formulare sind auf der Internetseite des Kreises Plön/Schülerbeförderung bereitgestellt, können telefonisch unter der Telefonnummer 04522/743-420 oder schriftlich (Kreis Plön, Amt für Schule und Kultur, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön oder per Mail: tanja.fahrenkrog@kreis-ploen.de) angefordert werden.

Die Kreisförderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises Plön, auf die kein Anspruch nach dem Schulgesetz sowie der Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) besteht. Sie geht auf einen Kreistagsbeschluss vom 07.12.2017 zurück, mit dem die entsprechenden Mittel bereitgestellt worden sind. In seiner Sitzung vom 28.03.2018 hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport das Konzept zur Umsetzung der Kreisförderung für Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, Vollzeitschüler/innen der Berufsbildenden Schulen und Auszubildende bei Erwerb von Schülermonatskarten beschlossen. Die Kreisverwaltung Plön hat das Konzept nun umgesetzt.

Kontakt

Amt für Schule und Kultur »
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 208
Fax: +49 4522 74395 208
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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