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28.05.2020

Landrätin nimmt im Ausschuss für Finanzen Stellung zur gegenwärtigen Haushaltsplanung und Neuentwicklungen

Landrätin Stephanie Ladwig hat in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen Stellung genommen zur gegenwärtigen Haushaltsplanung und Neuentwicklungen im Kreis Plön.

Die Genehmigung des Innenministeriums des noch im Jahr 2019 geplanten Haushaltes ist am 14. April 2020 erfolgt, allerdings wurden die Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf jeweils 10 Millionen € gekürzt. Auf den ersten Blick kann man bei dieser Kürzung zu dem Schluss kommen, dass das Land dabei eine massive Reduzierung der für Investitionsvorhaben des Kreises zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen habe. Die Kommunalaufsicht hatte jedoch in ihrer Genehmigungsverfügung zugleich eine Aufstockung des Kreditrahmens sowie des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Aussicht gestellt, womit der Kreis auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes bekannten Zahlen voraussichtlich auf keines seiner Investitionsvorhaben hätte verzichten müssen. Diese Aussage begründete die Landrätin in der Sitzung und kündigte für die kommende Woche den Versand des Verwaltungsentwurfes für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 an, in dem Vorschläge für den Umgang mit dem Genehmigungsvorbehalt des Innenministers gemacht werden.

„Der Haushalt des Kreises muss allerdings jetzt vor dem Hintergrund der Neuentwicklungen, die bei der Planung des Haushaltes im vergangenen Jahr nicht bekannt waren, in Teilen neu bewertet werden.
Schon der Haushalt 2020 ist z. B. durch die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen, da die Verwaltung für Sicherheitsmaßnahmen in Gestalt von z. B. Hygienematerial einschl. Plexiglaswänden (in der Verwaltung, aber auch in den Schulen) sorgen musste. Daneben wurden erhebliche Mittel für die Möglichkeit der Telearbeit (Lizenzen für Zugänge) der Mitarbeiter*innen aufgewendet.
Nennenswert ist auch der Mehrbedarf der VKP, der insbesondere durch ausgefallene Fahrkartenver-käufe entstanden ist. Diesen Einnahmeausfall hat der Kreis zu kompensieren. Insgesamt summiert sich der Corona-bedingte Mehraufwand bislang auf ca. 1,2 Mio. €, denen Einsparungen, insbesondere durch verzögerte Stellenbesetzungen, in Höhe von ca. 500.000 € gegenüberstehen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Momentaufnahme. Es ist nicht auszuschließen, dass die Aufwendungen steigen werden, etwa durch eine zweite Infektionswelle.“, erläutert Landrätin Ladwig die neue Situation.
Der Innenminister hat im Übrigen angekündigt, die Belastungen der Kommunen, die aktuell durch die Corona-Pandemie entstehen, insbesondere im investiven Bereich bei der Genehmigung der Kredite zu berücksichtigen.

Die Städte und Gemeinden werden derzeit erheblich durch ausfallende Gewerbe- und Einkommensteuererträge belastet. Diese Einbußen werden im Folgejahr 2021 durch die sinkenden Umlagegrund-lagen für die Bemessung der Kreisumlage auf den Kreishaushalt durchschlagen.
Ebenfalls ist eine Reduzierung der Gemeinde- und Kreisschlüsselzuweisungen, die vom Land gezahlt werden, zu befürchten.
Erste Erkenntnisse über den Steuerausfall auf Gemeindeebene wird die Steuermeldung des statistischen Landesamtes für das 2. Quartal 2020 liefern, mit der Anfang Juli 2020 gerechnet wird.

Auch die nach Genehmigung des Haushaltes bekannt gewordene Kostensteigerung bei der Sanierung des Gymnasiums Heikendorf spielt hier eine Rolle. Als Ergebnis eines externen Planungsbüros wurde die Kostensteigerung von der Verwaltung nun mit ca. 36 Mio. Euro, statt geplanter 14 Mio. Euro, beziffert.
„Hier hatte die Verwaltung vor der Beschlussfassung seinerzeit angeregt, für diese Maßnahme am Gymnasium Heikendorf ein Gutachten erstellen zu lassen. Daraus sollte sich ergeben, ob eine Sanierung oder ein Neubau entstehen sollte. Der zuständige Fachausschuss für Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft hatte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Der Kreistag hat dann jedoch beschlossen, auf ein Gesamtgebäudegutachten zu verzichten und die Mittel für einen Neubau freigegeben.“, so Landrätin Stephanie Ladwig zur Entstehung der Kosten. Die ursprüngliche Berechnung der Kosten durch die Verwaltung basierte auf dem alten Bestand, der bei unveränderter Schulnutzfläche und reiner Fassadensanierung entstehen würde.
Die neue Berechnung im vorgeschalteten Verfahren zur Vorbereitung eines Architektenwettbewerbs hat nun den für die Gesamtmaßnahme erforderlichen Kostenrahmen mit ca. 36 Mio. Euro beziffert.

Auch auf die Entwicklung des Personals und des von der Verwaltung für notwendig erachteten Verwaltungsneubau ging die Landrätin in der Sitzung ein.
„Teile der Verwaltung nach Schwentinental in das Gebäude der WFA auszulagern, ist kein Ersatz für einen dringend benötigten Neubau.“, so Landrätin Stephanie Ladwig. „Das Gebäude ist nicht zur Nutzung durch eine klassische Verwaltung konzipiert worden. Es ist geprägt von sehr großen, nicht nutzbaren Bewegungsflächen (u. a. große Flure, riesige Treppenhäuser, abgekapselte Brandschutzberei-che). Darüber hinaus besteht ein nicht unerheblicher Sanierungsstau. Energetisch ist das Gebäude aus heutiger Sicht eine klare Fehlkonstruktion.“ Eine Begehung des Ausschusses für Bauen, Umwelt um Abfallwirtschaft hat diesen Eindruck bestätigt.

In Bezug auf die Personalentwicklung der Kreisverwaltung schilderte Landrätin Stephanie Ladwig, dass diese Steigerung landesweit seit Jahren bei allen Kreisen und Städten zu beobachten und somit keine Einzelentwicklung im Kreis Plön ist. So fiel der Stellenzuwachs in diesem Jahr bei den Kreisen zum Teil sogar deutlich höher aus als beim Kreis Plön. Die durchschnittliche Steigerung aller Kreise Schleswig-Holsteins lag in 2020 bei einem Plus von rund 44 Stellen pro Kreis, während im Kreis Plön lediglich 20 Stellen genehmigt wurden.

Die Landrätin führte weiter aus, dass in den Jahren 2004/2005 aufgrund eines Sparbeschlusses des Kreistages im Rahmen der Haushaltskonsolidierung noch erheblich Personal abgebaut wurde und in den Folgejahren mit nur moderaten Stellenerhöhungen anstehende Aufgaben erledigt werden konnten. Auch dabei handelt es sich um eine Entwicklung, die landesweit in allen Kreisen zu beobachten war.
Mit dem Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 war die Stellenentwicklung durch größere Ausdehnungen geprägt. Gründe hierfür waren neben der Flüchtlingskrise die Übertragung neuer Aufgaben seitens der EU, des Bundes oder des Landes sowie viele Standarderhöhungen in der Aufgabenerledi-gung aufgrund von Erlassen des Landes. Auch für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die gerade anstehende Kita-Reform werden zusätzliche personelle Ressourcen benötigt. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren, in denen sich die finanzielle Lage des Kreises etwas positiver dargestellt hatte, Stellen geschaffen, die Ausdruck des Gestaltungswillens des Kreises waren.

Auch die Arbeitsmodelle wurden bereits genauer geprüft. Eine zwangsweise Einführung von Homeoffice (ganz gleich in welchem Umfang) hat zur Folge, dass der Kreis die Kosten für den gesamten Arbeitsplatz zu Hause zu übernehmen hätte (IT-Ausstattung, Schreibtisch, Stuhl, Büromaterial, etc.) sowie anteilige Kosten für Raumnutzung, Heizung, Strom etc..
Dies stellt die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einem Neubau in Frage. Darüber hinaus ist bei anderen Arbeitsmodellen zu beachten:
- Reduzierung der Zeiten für Bürgerberatungen
- keine effiziente Aufgabenerledigung möglich, so lange die digitale Akte noch nicht vollständig realisiert ist
- Erschwernis der Ausbildung des Nachwuchses.
Zudem lehnen viele Mitarbeiter Homeoffice zu großen Anteilen ab, da keine ausreichenden räumlichen Kapazitäten im häuslichen Bereich zur Verfügung stehen.
Des Weiteren wird eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben gewünscht. Auch die Reduzierung der sozialen Kontakte mit den Kolleg*innen spielt für die Mitarbeiter*innen eine große Rolle.

„Zu Zeiten eines Fachkräftemangels dürfen die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nicht ungeachtet bleiben, denn deren Berücksichtigung stellt einen gewichtigen Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach Personal dar.“, appelliert Landrätin Stephanie Ladwig noch einmal.

Kontakt

Nicole Heyck »
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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