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22.08.2019

Landrätin Stephanie Ladwig wird kleine Teilfläche im Landschaftsschutzgebiet in Probsteierhagen freigeben

Entlassung aus dem Landschaftsschutz ist Voraussetzung für die Fortsetzung der Bauleitplanung

Landrätin Stephanie Ladwig wird in Kürze ein kleines Teilstück des Landschaftsschutzgebiets auf der Fläche der Gemeinde Probsteierhagen aus dem Schutzbereich entlassen. Aus Sicht des Landschaftsschutzes bestehen für ein Wohngebiet und eine Kindertagesstätte im südlichen Anschluss an die Ortslage von Probsteierhagen keine Bedenken. „In der Gesamtbetrachtung fällt der kleine Randbereich für den Schutzgegenstand und Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes nicht ins Gewicht. Die im Rahmen der Bauleitplanung von der Gemeinde geplanten Schutzmaßnahmen stellen sicher, dass auch die Erhaltungsziele des benachbarten FFH-Gebiets nicht beeinträchtigt werden“, gab die Landrätin den Mitgliedern des Hauptausschusses des Plöner Kreistags zur Kenntnis. Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Werner Kalinka, freute sich über die beabsichtigte Änderung der Kreisverordnung: „Damit kann die Gemeinde Probsteierhagen die Änderung des dortigen Flächennutzungsplans durchführen und die Bauleitplanung weiter verfolgen“, so Werner Kalinka.

Hintergrund:
Die Gemeinde Probsteierhagen hat für die 14. Änderung des F-Plans die Entlassung einer Fläche von circa 7,5 Hektar aus dem Landschaftsschutz beantragt. Das Landschaftsschutzgebiet „Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseteiche und Umgebung“ umfasste bisher insgesamt 2.130 Hektar, von denen nun das kleine Teilstück durch eine Änderung der Kreisverordnung aus dem Schutzbereich entlassen werden soll.

Aufgrund des an das  Vorhabengebiet angrenzenden FFH-Gebietes DE 1627-321 „Hagener Au und Passader See" wurde im Rahmen der Bauleitplanung zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Danach können durch die geplante Ausgestaltung eines breiten Uferschutzstreifens zwischen FFH-Gebiet und Baugebiet und die geplanten Rückhaltemaßnahmen für das Oberflächenwasser erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets (hier: Waldmeister-Buchenwald sowie die Hagener Au und der Steinbeißer) ausgeschlossen werden. Auch aus Sicht des MELUND als oberster Naturschutzbehörde bestehen aus übergeordneter Sicht des Naturschutzes keine Bedenken gegen eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz. Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände hat ebenso keine Bedenken ergeben, die gegen eine Entlassung der beantragten Fläche aus dem Landschaftsschutz sprechen.

Ziel der durch die Gemeinde Probsteierhagen angestrebten 14. Änderung des F-Plans und der Aufstellung des B-Plans Nr. 13 "Westlich des Wulfsdorfer Weges am Ortsausgang in Richtung Tökendorf und südlich der Schule" ist es, ein Wohngebiet und eine Kindertagesstätte im südlichen Anschluss an die Ortslage von Probsteierhagen auszuweisen. Durch die Bauleitplanung wird der Randbereich des Landschaftsschutzgebietes betroffen. Die Fläche ist im geltenden F-Plan als Fläche für die Landwirtschaft und als Fläche für Sportanlagen vorgesehen und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Kontakt

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Fax: +49 4522 743 95 475
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