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06.09.2017

Landrätin Stephanie Ladwig wird Bestrebungen für ein neues Einreise-Verfahren der albanischen Familie unterstützen

Die Landrätin des Kreises Plön, Stephanie Ladwig, hat erste Gespräche mit der Fachaufsicht im Innenministerium und dem Unterstützerkreis der albanischen Familie aus Kirchbarkau geführt und Möglichkeiten einer neuen Einreise geprüft. „Ich sehe mich aufgrund des vorangegangenen unglücklichen Verlaufs des Verfahrens und vor dem Hintergrund der Anregung der Härtefallkommission verpflichtet, die Familie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen“, verspricht Landrätin Ladwig. Um das konkrete weitere Vorgehen abschließend klären zu können, lädt die Landrätin kurzfristig zu einem Runden Tisch mit der Ausländerbehörde, dem Innenministerium und den Unterstützern der Familie ein.

Bei der nun diskutierten Einreisemöglichkeit der Familie handelt es sich um ein neu zu prüfendes Verfahren mit ganz anderen Voraussetzungen. Solange die Familie sich noch im Rahmen des Asylverfahrens im Land befunden hat, wäre es ihr nicht möglich gewesen, einen dauerhaften Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbsaufnahme zu erlangen. Auch die Frage der Integration wäre im Asylverfahren nicht relevant gewesen, sondern über veränderte Zuwanderungsgesetze zu regeln.

Die zuvor zu entscheidenden asylrechtlichen Fragen sind nunmehr vollständig abgeschlossen. Entgegen vieler Äußerungen in den Medien hat die Härtefallkommission keine Bewertung abgegeben, ob ein Härtefall vorgelegen hätte. Ein solcher hätte nach gängiger Praxis im Falle der Familie auch nur vorgelegen, wenn speziell ihre Rückführung im Vergleich zu anderen so menschlich unerträglich erschienen wäre, dass ihnen dennoch von der Härtefallkommission ein Bleiberecht zugesprochen worden wäre. Das rechtskräftig negativ beschiedene Asylverfahren ist mit der rechtmäßigen Abschiebung nunmehr endgültig abgeschlossen.

Zu der Kritik der Härtefallkommission am Kreis Plön hat sich die Landrätin mehrfach bekannt und selbst schon Handlungsbedarfe in Bezug auf seine internen Abläufe identifiziert. „Wir haben bereits die internen Abläufe verbessern können und analysieren weitere Optimierungsmöglichkeiten. Die Umsetzung des Ausländerrechtes soll natürlich so menschlich und reibungslos wie möglich erfolgen. Deshalb habe ich auch mit meinen Landräte-Kollegen schon vereinbart, über den Landkreistag mit dem Innenministerium das Gespräch zu suchen, um zu diskutieren, ob und wie die Rahmenbedingungen von Abschiebungen verbessert werden können“, erklärt Ladwig.

Hintergrund:

Ein neues Einreiseverfahren hat nichts mit dem abgeschlossenen Asylverfahren und dem Härtefallantrag zu tun. In Absprache mit der Fachaufsicht im Innenministerium und aufgrund von Visa-Anträgen zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beziehungsweise Ausbildung könnte die geltende 30-monatige Wiedereinreisesperre verkürzt werden. Eine unbedingte Voraussetzung für die Erteilung der Visa und in der Folge der Aufenthaltstitel ist aber, dass kein Familienmitglied von öffentlichen Leistungen abhängig sein darf. Denkbar sind nun zum Beispiel verschiedene Visa-Anträge, für den Vater zum Zwecke der Ausbildung, für die Tochter zum Zwecke der Absolvierung eines Freiwilligendienstes und für die weiteren Familienmitglieder zum Zwecke des Familiennachzuges. Zudem müsste von Dritten Verpflichtungserklärungen nach dem Aufenthaltsgesetz zur finanziellen Absicherung der Familie abgegeben werden.

Kontakt

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Jutta Klingler »
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