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25.08.2017

Landrätin Stephanie Ladwig prüft Umstände der Abschiebung in Kirchbarkau

Nach ihrer Rückkehr von einem Auslandsurlaub hat die Landrätin des Kreises Plön, Stephanie Ladwig, die Amtsgeschäfte wieder aufgenommen und sich intensiv mit der Aufarbeitung der Abschiebung der albanischen Familie aus Kirchbarkau beschäftigt. „Menschlich habe ich großes Verständnis für die Situation der Familie. Die Umstände der Rückführung waren mehr als unglücklich und es ist oft schwer nachzuvollziehen, warum eine gut integrierte Familie nach den geltenden Gesetzen unser Land verlassen soll. Dazu kam hier dann zu meinem großen Bedauern noch der Fehler eines Mitarbeiters der Ausländerabteilung, der versehentlich die Akte trotz Aufforderung nicht an die Härtefallkommission weitergeleitet hat“, erklärte die Landrätin Stephanie Ladwig. Zwar stand nach Abschluss des ausländerrechtlichen Verfahrens fest, dass die Familie nach geltendem Ausländerrecht kein Aufenthaltsrecht hatte, wodurch sie vollziehbar ausreisepflichtig und die Rückführung rechtmäßig war. Dennoch ist der Familie durch den Fehler zunächst die Möglichkeit genommen worden, noch einmal überprüfen zu lassen, ob speziell ihre Rückführung im Vergleich zu anderen so menschlich unerträglich erscheint, dass ihnen dennoch von der Härtefallkommission ein Bleiberecht zugesprochen werden könnte.

Landrätin Stephanie Ladwig weist in diesem Zusammenhang allerdings auch auf die nach ihrer Einschätzung unzureichenden Regelungen zur Zuwanderungsteuerung hin. „Schon seit Jahren wünsche ich mir ein vernünftiges Gesetz, das ernsthaften Bemühungen von integrierten Zugewanderten noch mehr Rechnung trägt“, so Landrätin Ladwig.

Jedoch muss sich die Kreisverwaltung an das geltende Recht halten. Im Falle der albanischen Familie ist deshalb festzuhalten, dass deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden sind. Auch das sich anschließende Klageverfahren gegen führte zu keiner anderen Entscheidung. Dadurch bestand eine vollziehbare Ausreiseverpflichtung in das sichere Herkunftsland Albanien. Die Ausländerbehörde des Kreises Plön ist gesetzlich verpflichtet, den Vorgaben zur Rückführung in sichere Herkunftsländer nachzukommen. Die Ausreisepflicht war der Familie und dem Umfeld derselben seit längerem bekannt. Somit ist die Rückführung entsprechend der gültigen Rechts- und Erlasslage rechtmäßig erfolgt. Im Rahmen der Ausreisepflicht war die Familie von Seiten der Ausländerbehörde mehrfach in Beratungsgesprächen über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und deren Vorteile gegenüber einer Abschiebung informiert worden. Allerdings wurde die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise in einem angemessenen Zeitraum von der Familie nicht genutzt.

Durch das Versehen eines Mitarbeiters aufgrund der hohen Belastung der Ausländerabteilung hat dieser versäumt, dem Wunsch nach Aktenübersendung der Härtefallkommission des Landes nachzukommen. Diese hatte am 10. Juli 2017 die Kreisverwaltung Plön über einen Antrag der betroffenen Familie informiert. Am 15. August 2017 wurde der Kreisverwaltung dieser Fehler durch Nachfrage seitens der Härtefallkommission bewusst, worauf sie den Vollzug der Abschiebung noch zu stoppen versuchte. Dies war allerdings erfolglos. Rechtlich entscheidend ist, dass eine Ausreisepflicht bestand und ein Härtefallantrag grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hat. „Trotzdem soll die Familie die Möglichkeit haben, dass ihr Härtefallantrag im Nachhinein noch überprüft wird“, betonte Landrätin Ladwig. Deshalb hat die Kreisverwaltung die Unterlagen inzwischen unverzüglich dem Büro der Härtefallkommission übergeben. Landrätin Ladwig hofft nun, dass die Härtefallkommission schnell signalisieren wird, ob der Härtefallantrag Chancen auf eine Bewilligung hat oder nicht. „Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die für das tatsächliche Vorliegen eines Härtefalls sprechen, würde die Kreisverwaltung Plön diesem Umstand Rechnung tragen und die Ausnahmeregelungen des Aufenthaltsgesetzes nutzen wollen“, verspricht Landrätin Ladwig.

„Ein solcher Fehler, der dazu geführt hat, dass die Rückführung zwar formalrechtlich rechtmäßig war, aber die Entscheidung der Härtefallkommission nur über Umwege nachgeholt werden kann, darf uns nicht wieder passieren. Neben gesetzlichen Vorgaben geht es immer auch um menschliche Aspekte“, so Landrätin Ladwig. Verschiedene Verbesserungen der Prozesse sind bereits auf dem Weg wie ein Vier-Augen-Prinzip, nach dem nicht nur ein einzelner Mitarbeiter der Ausländerbehörde eine Mail der Härtefallkommission bekommen bzw. bearbeiten soll. Zudem ist die Einführung einer standardmäßigen Abfrage bei der Härtefallkommission vor Abschiebungen angedacht. Unabhängig vom vorliegenden Fall wird die Ausländerbehörde eine weitere Kraft einstellen, die insbesondere die Registrierung von sämtlichen Aktenvorgängen vornehmen wird. Auch in einer Kreisverwaltung arbeiten Menschen, die Fehler machen können. Die Ausländerbehörde stand in der vergangenen Zeit vor vielfältigen Herausforderungen aufgrund einer Vielzahl an Kunden, immer neuen gesetzlichen Regelungen und wechselnder Personalbesetzung. Ihr Aufgabenbereich ist kein leichter, weshalb in den letzten zwei Jahren Personal aufgestockt und Prozesse verbessert wurden. Den aktuellen Fall wird die Kreisverwaltung nutzen, um ihre Arbeit noch weiter zu verbessern.

In ihrer ersten Einschätzung fand die Landrätin auch klare Worte für den Vollzug von Abschiebungen: „Ich sehe die Notwendigkeit, dass Menschen auch zuhause angetroffen werden müssen. Gleichzeitig müssen aber nächtliche Umstände insbesondere bei der Abschiebung von Kindern hinterfragt werden. Ebenso sollte auch landes- und bundesweit über die Erweiterung von Vollzugskapazitäten gesprochen werden, damit die Umstände einer Abschiebung noch besser gestaltet werden können“, kommentierte Landrätin Ladwig. Die Rückführung der albanischen Familie wurde durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten im Rahmen der Amtshilfe durchgeführt. Aufgrund fehlender Vollzugskapazitäten des Landsamtes hat dieses die örtliche Polizei um Hilfe gebeten. Wegen der großen Personenzahl und vieler Gepäckstücke der Familie wurde entschieden, drei Fahrzeuge zum Transport zu schicken. Im Verlauf des Geschehens versammelte sich eine größere Menschengruppe vor Ort, weshalb aus Sicherheitsgründen zwei weitere Einsatzfahrzeuge der Polizei angefordert wurden. Solche Entscheidungen und der weitere Vollzug der Abschiebung liegen nicht im Entscheidungsbereich der Kreisverwaltung.

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