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10.12.2021

Kreisverwaltung, örtliche Ordnungsbehörden und Polizei kontrollieren die Einhaltung der aktuellen Regelungen im Einzelhandel

Das Land Schleswig-Holstein hat angesichts der rasanten Corona-Entwicklung eine verschärfte Corona-Schutzverordnung verabschiedet, die unter anderem grundsätzlich eine 2G-Regelung (geimpft / genesen) für den Einzelhandel vorsieht.

Betreiberinnen und Betreiber sind danach verpflichtet, auf die 2G-Pflicht durch deutlichen Aushang aufmerksam zu machen und mehrfach täglich stichprobenhaft Kontrollen durchzuführen. Kundinnen und Kunden, die die Anforderungen nicht erfüllen, sind des Geschäfts zu verweisen. Betreiberinnen und Betreiber  müssen die Kontrollen dokumentieren (Datum und Uhrzeit der Kontrollen sowie die jeweils durchführende Person) und die Dokumentation auf Verlangen der zuständigen Behörde vorlegen.

„Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der verschärften Regelungen lassen vermuten, dass der Einzelhandel im Kreis Plön diese Maßgaben pflichtgemäß und vorbildlich umsetzt“, betonte Landrätin Stephanie Ladwig, „dennoch möchten wir uns durch Stichproben vor Ort davon ein konkretes Bild machen. Vorrangiges Ziel ist es dabei keinesfalls, Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu verfolgen, sondern im Bedarfsfall Hilfestellung zu geben, wie die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden können.“

Hierzu werde der Kreis, so die Landrätin weiter, noch vor den Weihnachtsfeiertagen entsprechende Kontrollen im Einzelhandel im Kreis in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei durchführen. Landrätin Stephanie Ladwig war es an dieser Stelle ein besonderes Bedürfnis, den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei für ihre Unterstützung ausdrücklich und herzlich zu danken.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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