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04.06.2021

Kreis Plön lockert

Anpassung an das niedrige Infektionsgeschehen erfolgt bei Bereichen, in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist

Angesichts stark rückläufiger Infektionszahlen mit dem Corona-Virus hat der Kreis Plön seine Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Bereichen in denen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, angepasst.

Ab dem 07.06.2021 hebt der Kreis Plön die Maskenpflicht an allen Bus- und Bahnhaltestellen im Kreisgebiet auf. Allerdings hat die Deutsche Bahn (DB) an den Bahnhöfen das Hausrecht, sodass diese Aufhebung keine Auswirkung auf eigene Regelungen der DB hat. Alle Nutzer*innen der DB sind daher gehalten, sich eigenständig über eine Maskenpflicht auf den Bahnhöfen zu informieren. Darüber hinaus wird die Maskenpflicht am Parkplatz Rastorfer Kreuz und auf der Seebrücke in der Gemeinde Schönberg aufgehoben.

Um eine Woche bis 13.06.2021 verlängert wird die Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

  • Stadt Plön: Markt, Lange Straße im Bereich des Marktes: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall dienstags und freitags von 8 bis 13 Uhr
  • Stadt Preetz: Markt, Kirchenstraße, Lange Brückstraße: An den Wochenmarkttagen, im Regelfall mittwochs und samstags von 8 bis 14 Uhr
  • Gemeinde Ostseebad Laboe: Promenade, beginnend an der Gaststätte „Ocean“ bis Meerwasserschwimmhalle: samstags sowie sonn und feiertags von 12 bis 18 Uhr
  • Stadt Lütjenburg: Marktplatz, südliche Seite: werktags von 9 bis 18 Uhr

Nicht verlängert wird die Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Alkoholverbots in einigen Bereichen des Kreises, diese läuft am 06.06.2021 aus.

„Die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Plön haben in den vergangenen Monaten die geltenden Corona-Maßnahmen sehr diszipliniert mitgetragen und dadurch einen maßgeblichen Anteil daran, dass die Infektionszahlen während der gesamten Pandemie verhältnismäßig niedrig waren“, bedankt sich Landrätin Stephanie Ladwig. Diese Anstrengungen haben u. a. dazu geführt, dass die angeordnete Maskenpflicht in einigen Bereichen und das Alkoholverbot vollständig aufgehoben werden konnten.

„Bei Lockerungen gilt es selbstverständlich mit Augenmaß vorzugehen“, betont die Landrätin. „Da inzwischen wieder zahlreiche Touristen bei uns Urlaub machen, wird es entlang der Küsten oder auf den Wochenmärkten enger. Abstände sind oftmals nur schwer einzuhalten. Vor diesem Hintergrund haben wir uns - nach Absprache mit den betroffenen Kommunen - entschieden, die Maskenpflicht in einigen Bereichen zunächst zu verlängern und die Entwicklung noch eine Woche zu beobachten.“

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Fax: +49 4522 743 95 376
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