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22.08.2017

Kreis Plön bewilligt Förderung für 13 barrierefreie Bushaltestellen

Zuschuss in der Höhe von 280.000 Euro vom Kreis an die Gemeinden

In seinem großen Anliegen, mobilitätseingeschränkten Personen die Möglichkeit zu geben, das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu nutzen, schreitet der Kreis Plön weiter voran. Der stellvertretende Landrat Werner Kalinka unterzeichnete Förderbescheide für 13 Bushaltestellen im Kreisgebiet. Hiervon profitieren die Gemeinden Wankendorf, Schönkirchen, Laboe und Schönberg sowie die Städte Plön und Preetz. Werner Kalinka dazu: „Vor allem ältere Menschen, Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer sowie Seh- und Hörbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen oder Fahrgäste mit sperrigem oder schwerem Gepäck müssen unseren Nahverkehr nutzen können. Barrierefreiheit ist hierfür ein wichtiger Baustein.“

Der Bundesgesetzgeber hat seit 2013 geregelt, dass bis 2022 die Barrierefreiheit im ÖPNV umgesetzt sein muss. Das stellt wegen des notwendigen Bushaltestellenumbaus insbesondere die Gemeinden vor finanziell große Herausforderungen. Der Kreis Plön übernimmt bei den nun für den Umbau anstehenden 13 Bushaltestellen insgesamt rund 280.000 Euro der Kosten, was jeweils 47 Prozent der förderfähigen Kosten entspricht. Auch schon in den vergangenen Jahren hat der Kreis Plön seine Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Seit 2013 waren es mehrere hunderttausend Euro, die den Gemeinden zum Zwecke des Haltestellenausbaus im Kreishaushalt bereitgestellt worden sind.

Zum Hintergrund:
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist in § 8 Abs. 3 die Einführung der Barrierefreiheit im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gesetzlich festgeschrieben worden. Die Überarbeitung des PBefG folgt damit den europäischen Richtlinien zur Inklusion und beschreibt das Ziel, dass bis zum 1. Januar 2022 alle Bushaltestellen behindertengerecht und barrierefrei ausgebaut sein sollen. Der Kreis Plön ermöglicht es seinen Gemeinden, auf Antrag unter Einhaltung bestimmter Bewilligungsbedingungen und bei entsprechender Verfügbarkeit der Fördermittel, eine Zuweisung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhalten. Circa 1.300 Haltemasten der Verkehrsbetriebe Kreis Plön gibt es im Kreisgebiet. Den Gemeinden kommt als Straßenbaulastträgern für ihre Gemeindestraßen die Hauptaufgabe der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen zu.

Folgende Bushaltestellen erhalten jeweils 47 Prozent der förderungsfähigen Kosten vom Kreis Plön:

  • Gemeinde Wankendorf, ZOB (Mühlenstraße)
  • Stadt Plön, Osterkirche (Steinbergweg)
  • Gemeinde Schönkirchen, Kätnersredder Südseite in Schönkirchen
  • Stadt Preetz, Hermann-Ehlers-Schule
  • Stadt Preetz, Otto-Hahn-Straße an der Hermann-Ehlers-Schule
  • Stadt Preetz, Bushaltestelle Schulen am Castöhlenweg
  • Gemeinde Laboe, Brodersdorfer Weg, Fahrtrichtung Kiel
  • Gemeinde Laboe, Steinkamper Weg, Fahrtrichtung Kiel
  • Gemeinde Laboe, Ostlandstraße, Fahrtrichtung Kiel
  • Gemeinde Laboe, Ostlandstraße, Fahrtrichtung einwärts
  • Gemeinde Schönberg 11, Ostseestraße Fahrtrichtung Schule, Hühnerbek
  • Gemeinde Schönberg 11, Ostseestraße Fahrtrichtung Strandstraße
  • Gemeinde Schönberg 17, Kuhlenkamp Fahrtrichtung Fiefbergen

Kontakt

Nicole Heyck »
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Fax: +49 4522 743 95 475
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Jutta Klingler »
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