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07.03.2021

Geflügelpest-Eintrag in Legehennenbetrieb im Kreis Plön

Bestand mit rund 76.000 Tieren wird getötet

In einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Kühren ist der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Die Veterinäraufsicht des Kreises Plön hat, in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört auch die Tötung des gesamten Bestands, um eine weitere Ausbreitung des Virus aus dem betroffenen Betrieb heraus zu verhindern. Eine Spezialfirma bereitet derzeit das Töten der 76.000 Hennen in den beiden Ställen auf dem Betriebsgelände vor.

Ist der Transport der getöteten Tiere abgeschlossen, wird die gesamte Anlage in mehreren Schritten gereinigt, desinfiziert und schließlich – nach einer entsprechenden Überprüfung - von der Veterinäraufsicht freigegeben. Danach bleiben der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet (siehe unten) noch 30 Tage bestehen.

Der Hoftierarzt des Betriebes hatte am Freitag die Veterinäraufsicht des Kreises Plön verständigt, da in dem Betrieb mehr Tiere als üblich gestorben waren. Diese hat daraufhin umgehend vor Ort Proben genommen und zum Landeslabor ins Neumünster gebracht. Dort wurde der Influenza-Subtyp H5 nachgewiesen. Die endgültige Bestätigung, dass es sich um einen Fall von Geflügelpest handelt, erfolgte anschließend durch das zuständige Friedrich-Löffler-Institut.

„Bereits vor der offiziellen Bestätigung des Falls haben wir alle notwendigen Schritte vorbereitet. Die Beteiligten haben extrem gut und reibungslos zusammengearbeitet – von den Veterinären über die Polizei bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr“, betont Landrätin Stephanie Ladwig. Dadurch habe man nach der Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut schnell die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten können.

Das Betriebsgelände ist abgesperrt und darf nicht betreten werden. Um den betroffenen Betrieb wurden zudem ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern eingerichtet.

Der Sperrbezirk umfasst folgende Gemeinden (komplett oder in Teilen):

Ascheberg, Kühren, Löptin, Postfeld, Preetz, Stolpe und Wahlstorf.

Das Beobachtungsgebiet umfasst folgende Gemeinden (komplett oder in Teilen):

Ascheberg, Barmissen, Belau, Boksee, Bothkamp, Dersau, Dörnick, Großbarkau, Honigsee, Kalübbe, Kirchbarkau, Klein-Barkau, Lebrade, Lehmkuhlen, Löptin, Martensrade, Nehmten, Nettelsee, Plön, Pohnsdorf, Postfeld, Preetz, Rastorf, Rathjensdorf, Ruhwinkel, Schellhorn, Schillsdorf, Schwentinental, Stolpe, Wahlstorf, Wankendorf, Warnau und Wittmoldt.

Eine kartografische Darstellung der Gebiete finden Sie dieser Presseinformation beigefügt.

Die Ausweisung des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets hat Auswirkungen für alle Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten. Um die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten gelten für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, zusätzlich zu der bestehenden, landesweiten Aufstallungspflicht, weitere Maßnahmen. Diese betreffen in erster Linie den Umgang mit tierischen Produkten und sind im Detail der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Unter anderem dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sämtliche sonstige Erzeugnisse von Geflügel und Federwild weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

Zusätzlich sind alle Geflügelhalter*innen in den oben genannten Gebieten, unabhängig von der Anzahl der Tiere, verpflichtet, ihren Bestand an das Ordnungsamt des Kreises Plön zu melden.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle Geflügelhalter*innen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass die Geflügelpest hoch ansteckend ist und schnell und unbemerkt in Betriebe oder private Bestände getragen werden kann“, so Landrätin Stephanie Ladwig. Der Kot eines erkrankten Wildvogels reiche beispielsweise aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls müssen die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren. Sollten in einem Bestand mehr Tiere als üblich versterben, muss sofort die Veterinärbehörde kontaktiert werden“, betont Amtstierarzt Dr. Jan Sassen.

Neben den Geflügelhalter*innen sind auch alle Halter*innen von Katzen und Hunden zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen, da die Tiere das Virus – genau wie der Mensch – leicht übertragen können. Vor allem ein Kontakt zwischen Hunden und Katzen mit Geflügelbeständen muss unbedingt verhindert werden.

Im Kreis Plön sind mehr als 1.500 Geflügelhalter mit rund 880.000 Tieren (Stand: September 2020) registriert. Mit ca. 800 Tieren pro Quadratkilometer hat der Kreis eine hohe Geflügeldichte.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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