Förderprogramme des Kreises
Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern im Kreis Plön
Der Kreis Plön fördert den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden sowie den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von zugehörigen Batteriespeichern an neuen und bereits bestehenden Photovoltaikanlagen gemäß der Förderrichtlinie (siehe unten). Zuwendungsberechtigte sind Kommunen sowie Einrichtungen im Kreis Plön.
Dem Kreis angehörige Kommunen können entsprechend ihrer Einwohnerzahl pro Einwohner/-in und Jahr 5,00 Euro und maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Förderung beantragen. Kleinere Gemeinden unter 1.000 Einwohner/-in können pro Jahr eine Fördersumme von maximal 5.000,00 Euro und maximal 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen.
Die Anschaffungen der weiteren zuwendungsberechtigten Einrichtungen, das sind Schulträger, Träger von Kindertageseinrichtungen, Sportvereine sowie kulturelle, gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen, können mit bis zu 20 Prozent der Investitionssumme, maximal jedoch 10.000,00 Euro gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung ist laufend bei der Kreisverwaltung Plön, Klimaschutzmanagement unter klimaschutz@kreis-ploen.de zu stellen.
Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik und Batteriespeichern
Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung der E-Mobilität
Der Kreis Plön fördert aufbauend auf den Ergebnissen des E-Mobilitätskonzeptes Projekte, die der Förderung der E-Mobilität im Kreis dienen gemäß der Förderrichtlinie (siehe unten). Die Gegenstände der Förderrichtlinie liegen neben der Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur auch in der Förderung flankierender Maßnahmen, die die Nutzung von Elektromobilität auf Grund des damit einhergehenden Wandels des Mobilitätsverhaltens unterstützen.
Fördergegenstände der Richtlinie sind
- Öffentliche Ladeinfrastruktur
- Auf- und Ausbau von stationsbasiertem CarSharing
- Mobilitätsstationen
- Auf- und Ausbau des gemeinsamen BikeSharing Systems der KielRegion „Sprottenflotte“
Der Antrag auf Förderung ist bis zum 30.04. des Jahres für das laufende Jahr bei der Kreisverwaltung Plön, Klimaschutzmanagement unter klimaschutz@kreis-ploen.de zu stellen.