Es gelten dabei jedoch folgende Regeln:
Der Einlass erfolgt nur nach Terminvergabe! Es wird darum gebeten, diese schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.
Dies gilt nicht für die Kfz-Zulassungsstelle. Diese ist bis auf Weiteres zu den normalen Geschäftszeiten ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Fragen zu den rechtlichen Regelungen im Kreis Plön in Bezug auf das Corona-Virus richten Sie bitte per E-Mail an buergerinfo@kreis-ploen.de .
Das Corona-Bürgertelefon des Kreises Plön ist außerdem von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter 04522 743 - 743 erreichbar.
IMPFUNGEN: Bitte beachten Sie, dass die Terminvereinbarung für die Impfungen ausschließlich über die Internetseite www.impfen-sh.de oder telefonisch unter den Telefonnummern 116 117 oder 0800/ 455 655 0 möglich ist. WEDER DAS BÜRGERTELEFON DES KREISES PLÖN, NOCH DIE IMPFZENTREN KÖNNEN TERMINE VERGEBEN UND AUCH NICHT BEI FALSCHEN EINGABEN ODER TERMINABSAGEN HELFEN. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Landeshotline 0800/ 455 655 0 oder die 116 117.