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12.03.2020

»Alle müssen an einem Strang ziehen, um das Virus einzudämmen.«

Kreis setzt Vorgabe des Landes zu Veranstaltungen um und ruft zur Besonnenheit auf

Nachdem Schleswig-Holsteins Landesregierung Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen untersagt hat, setzt der Kreis Plön den Erlass ebenfalls um und untersagt durch Allgemeinverfügung Veranstaltungen oder größere Ansammlungen von mehr als 1.000 Menschen, erläutert der stellv. Landrat Thomas Hansen das Vorgehen des Kreises Plön.
Des Weiteren sind öffentlich zugängliche Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 50 Personen der zuständigen Behörde – Kreis Plön, Gesundheitsamt, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön– spätestens
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder per E-Mail (gesundheitsamt@kreis-ploen.de) anzuzeigen. Die Anzeige muss die in Anlage 2 der Allgemeinverfügung bezeichneten Angaben enthalten. Veranstaltungen im Zeitraum 12.3 bis 26.3.2020 sind unverzüglich nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind rein private Veranstaltungen (Geburtstage, Familienfeiern etc.).

Der Leiter des Gesundheitsamtes PD Dr. med. habil. Josef Weigl dazu: „Das Virus selbst kann zwar nur in wenigen Prozentfällen zu schweren Erkrankungen führen. Die Stärke des Virus besteht aber in der schnellen und weiten Verbreitung, so dass das Virus viele erreichen wird, eben auch Menschen mit Vorerkrankungen. Je weiter das Virus sich verbreitet, umso schwieriger wird es, es einzudämmen.
Aber genau hier ist jede und jeder dazu aufgerufen, dem Virus die Stirn zu bieten und mit dem Hausarzt, gegebenenfalls der Klinik, und dem Gesundheitsamt gut zusammenzuarbeiten. Jetzt sind wir alle gefragt, zusammenzustehen. Jeder muss seinen Teil beitragen. Nur, wenn alle an einem Strang ziehen, kann die Ausbreitung des Virus wirksam abgebremst werden.“

Auch über die bereits bekannt gemachte Allgemeinverfügung zu Kontaktverboten hinaus sollte auf Besuche von Angehörigen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen derzeit möglichst verzichtet werden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Diese Einschränkung trägt auch dazu bei, dass die begrenzten Ressourcen der Schutzkleidung dort zum Einsatz kommen, wo sie vorrangig gebraucht werden, nämlich in der medizinischen Versorgung. Auch sollten unnötige Arztbesuche zurzeit vermieden werden.

Der stellv. Landrat Thomas Hansen ruft dazu auf, dass jede und jeder in seinem Umfeld (erweiterte Familie, Nachbarschaft und Freundeskreis) kleine Netzwerke aufbauen sollte, in denen sich gegenseitig geholfen werden kann, ob mit Einkäufen, Kinderbetreuung oder gegenseitigem Rat. Außerdem appelliert das Gesundheitsamt, unnötige Reisen -auch innerhalb Deutschlands- zu vermeiden.

Kontakt

Nicole Heyck »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 475
Fax: +49 4522 743 95 475
E-Mail schreiben oder Formular
Jutta Klingler »
Hamburger Str. 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 376
Fax: +49 4522 743 95 376
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