
Was erledige ich wo?
Schulraum-Nutzung
Schulraum-nutzung in schulen des kreises plön
Der Kreis Plön ist Träger folgender Schulen :
- Friedrich-Schiller-Gymnasium in Preetz
- Gymnasium Schloss Plön
- Heinrich-Heine-Gymnasium in Heikendorf
- Hoffmann-von-Fallersleben Schulzentrum in Lütjenbuerg (Gymnasium / Gemeinschaftsschule)
Es besteht die Möglichkeit, die Sporthallen, Schulräume und Aulen der in Trägerschaft des Kreises Plön befindlichen Schulen außerhalb des Schulbetriebes für Einzelveranstaltungen zu nutzen. Dabei gehen die Belange der Schulen den Belangen Dritter vor.
Die nutzbaren Gebäude/Veranstaltungsbereiche sowie die Voraussetzungen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte der derzeit gültigen
· Satzung über die Nutzung von Schulräumen und Sporthallen des Kreises Plön
· Gebührensatzung für die Nutzung der Schulliegenschaften des Kreises Plön
Die außerschulische Nutzung ist mit nachfolgenden Antragsformularen bei der Kreisverwaltung Plön zu beantragen.
Antrag auf Nutzung eines Schulraumes / einer Sporthalle
Antrag auf Nutzung der Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz
Antrag auf Nutzung der Aula des Gymnasiums Schloss Plön
Antrag auf Nutzung der Aula des Schulzentrums Lütjenburg
Bestuhlungsplanauswahl für die Aula des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz:
Bestuhlungspläne 1-4
Bestuhlungspläne 5-17

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 208
Fax: +49 4522 74395 208
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/