FAQs - Häufig gestellte Fragen

Gibt es Sozialermäßigungen?

Ja. Genaue Informationen dazu kann man in der Satzung nachlesen, die man auch auf dieser Homepage findet.

Gibt es Geschwisterermäßigungen?

Ja. Sofern keine Sozialermäßigung gewährt wird, kann man für den Hauptfachunterricht eine Geschwisterermäßigung bekommen.

Kann ich mir ein Instrument ausleihen und was kostet das?

Sofern ein passendes Instrument im Fundus der Kreismusikschule vorhanden ist, kann ein Instrument ausgeliehen werden. Je nach Unterrichtskonzept und Wert des Instrumentes sind die Gebühren dafür unterschiedlich.

Ich bin Student, muss ich die normale Erwachsenengebühr bezahlen?

Nach Vorlage eines Studiennachweises, kann der normale Tarif für minderjährige Schülerinnen und Schüler gewährt werden.

Kann mein Kind nach dem Grundschultarif/Schultarif weiterhin ein Instrument an der Kreismusikschule lernen?

Nach Ablauf des Grundschultarifes (4. Klasse) oder Schultarifes (6.Klasse) kann weiterhin der reguläre Nachmittagsunterricht zu den entsprechenden Konditionen besucht werden.

Kann mein Kind schnuppern?

Die Schülerinnen und Schüler können erstmal eine Probestunde besuchen, die nur dann in Rechnung gestellt wird, wenn der Unterricht fortgesetzt wird. Darüber hinaus kann eine achtwöchige Schnupperzeit vereinbart werden.

Wo gibt es überall Musikunterricht der Kreismusikschule?

Die Kreismusikschule hat im gesamten Kreisgebiet verschiedene Unterrichtsstandorte. Fragen Sie gerne einfach nach, ob auch in Ihrem Wohnort Unterricht angeboten wird.

Kann ich mein Kind nach einigen Wochen wieder abmelden?

Man kann für die ersten 8 Wochen des Vertragsverhältnisses eine Schnupperzeit vereinbaren. Danach gelten die offiziellen Kündigungsfristen.

Muss die gesamte Jahresgebühr in einem Betrag bezahlt werden?

Nein. Die Jahresgebühr wird auf zwölf Monate aufgeteilt.

Kann man sich Lehrkräfte aussuchen?

Je nach Kapazitäten der Lehrkräfte kann man nachfragen, ob die entsprechende Person den Unterricht übernehmen kann. 

Wie viel muss zu Hause geübt werden?

Je nach Alter der Schülerin oder des Schülers, können die Lehrkräfte Auskunft darüber geben, wie lange die regelmäßigen Übezeiten sein sollten, um Fortschritte zu erzielen.

Gibt es auch Konzerte der Schülerinnen und Schüler?

Ziel der Musikschularbeit ist es, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Fortschritte, regelmäßig in Konzerten zeigen können. Die Konzerttermine finden Sie unter "Aktuelles" und "Veranstaltungen".

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Je nach körperlichen Möglichkeiten ist es denkbar, beinahe jedes Instrument bis ins hohe Alter zu erlernen.

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