Kind in KiTa anmelden
Leistungsbeschreibung und Voraussetzung
Kitas dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dies Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist, oder
- die Erziehungsberechtigten
a. einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit
aufnehmen oder Arbeit suchend sind
b. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der
Schulausbildung oder
c. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten
Buches erhalten - Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Unfang von täglich mindestens fünf Stunden. Ein Nachmittagsplatz ist anspruchserfüllend, wenn er mit dem nachgewiesenen Bedarf des Kindes und der Erziehungberechtigten vereinbar ist.
Bitte beachten Sie, dass der Rechtsanspruch auch für einen Platz in der Kindertagepflege besteht. Weitere Informationen zur Kindertagespflege finden Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kita. Diese erhalten Sie ebenfalls über das Kita-Portal Schleswig-Holstein, über das dann auch die Anmeldung erfolgt.
https://www.kitaportal-sh.de/de/
Elternbeiträge für Kita
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge gezahlt.Der Kostenbeitrag (Elternbeitrag) beträgt 5,80 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 5,66 € pro wöchentlicher Betreuungsstunde für Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben.
Informationen zur Ermäßigung/ Übernahme des Elternbeitrages finden Sie hier.
Verfügbare Dokumente
Anmeldung für einen Kita-Platz
Empfehlung zur Platzvergabe im Kreis Plön
§ 47 SGB VIII Meldepflicht
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege
mit den dazugehörigen Anlagen:
Anlage III
Richtlinie Ermäßigung des Teilnehmerbetrages für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege -Sozialstaffel-
Anlage IV
Förderrichtlinie Investitionen Kindertageseinrichtungen
Anlage IV/1
Anlage IV/2
Anlage IV/3
DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM KREIS PLÖN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN (BEDARFSPLAN)
Kontakt
Heimaufsicht für Heimaufsicht für
Stadt Preetz Stadt Schwentinental
Stadt Plön Amt Probstei
Amt Bokhorst-Wankendorf Amt Lütjenburg
Amt Großer Plöner See Amt Schrevenborn
Amt Preetz-Land Bianca Coen
Gemeinde Ascheberg Tel. 04522/743-497
Gemeinde Bösdorf bianca.coen@kreis-ploen.de
Gemeinde Bönebüttel
Christiane Richter
Tel.: 04522/743-221 Qualitätsaufsicht für
anna-lisa.jaekel@kreis-ploen.de Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Qualitätsaufsicht für Amt Großer Plöner See
Stadt Schwentinental Amt Preetz-Land
Amt Probstei Gemeinde Ascheberg
Amt Lütjenburg Gemeinde Bösdorf
Amt Schrevenborn Gemeinde Bönebüttel
Daniela Hackbarth und
Tel.: 04522/743-738 Investive Förderung für das
daniela.hackbarth@kreis-ploen.de das gesamte Kreisgebiet
Martin Voß
Tel. 04522/743-411
martin.voss@kreis-ploen.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.