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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
[Nr.99050051000000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. 
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

Antragsformulare

Antrag Erlaubnis § 11 Tierschutzgesetz (PDF, 144 kB)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben und
  • die zuständige Stelle die Unterlagen mit dem Ergebnis geprüft hat, dass die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsbehelf

  • Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Zuständige Behörde

Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht »
Amt für Sicherheit und Ordnung und Veterinärwesen
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Ascheberger Straße 71
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 270
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Kontakt

Kristin Schwartau »
Telefon: +49 4522 743 484
Fax: +49 4522 743 95 484
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