Schülerbeförderung im Kreis Plön

Ihr Wohnort

Grundsätzlich ist gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) der örtliche Schulträger (Stadt, Gemeinde, Amt oder Schulverband) zuständig für die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet ihre Wohnung haben und eine Grundschule, ein Förderzentrum oder die Jahrgangsstufen 5 – 10 einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule des Schulträgers besuchen.

Der Kreis Plön ist als Schulträger zuständig für die Schülerbeförderung zu den allgemeinbildenden Gymnasien in Heikendorf, Lütjenburg, Plön und Preetz sowie der Gemeinschaftsschule in Lütjenburg, sofern die Wohnung der Schülerin oder des Schülers im Kreisgebiet liegt. Außerdem ist der Kreis Plön zuständig für die Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Kreis Plön wohnen und eine öffentliche allgemeinbildende Schule bis einschließlich Klassenstufe 10 außerhalb des Kreisgebietes besuchen.

Die Kostenübernahme muss bei dem jeweils zuständigen Träger der Schülerbeförderung beantragt werden.

Regelungen für das Schuljahr 2023/2024

Klassenstufe 1-10:

Die Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) regelt, welche Kosten anerkannt bzw. übernommen werden können.

Ein Anspruch auf Kostenübernahme liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Hauptwohnsitz im Kreis Plön liegt und nicht dem Schulort der nächstgelegenen Schule entspricht. Die besuchte Schule kann auch außerhalb des Kreises Plön liegen.

Die Kostenübernahme muss bei dem jeweils zuständigen Träger der Schülerbeförderung beantragt werden.

Es werden die Kosten als notwendig anerkannt, die für die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart entstehen. Sofern das Deutschlandticket im Jahresvergleich günstiger als ein Schülerticket ist, werden die Kosten für ein Deutschlandticket übernommen (derzeit Tarifzonen ab Preisstufe 3), in allen anderen Fällen werden die Fahrpreise im regulären SH-Tarif anerkannt.

Oberstufe, Berufsbildende Schulen, Auszubildende:

Der Kreis Plön gewährt Oberstufenschülern, Vollzeitschülern der Berufsbildenden Schulen und Auszubildenden in dualen Ausbildungsverhältnissen beim Kauf von Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten einen Zuschuss von 50 Prozent des regulären Preises.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Plön, auf die kein Anspruch nach dem Schulgesetz sowie der Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) besteht.

Die allgemeinen Grundsätze der Schülerbeförderungssatzung (wie z.B. Mindestentfernung Wohnort-Schule von 4 Kilometern, Förderung nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart) gelten auch bei der Kreisförderung für Oberstufenschüler und Vollzeitschüler der Berufsbildenden Schulen.

Für Auszubildende wird eine Förderung für eine Wochen- oder Monatskarte zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte nur gewährt, wenn der Wohnort und die Ausbildungsstätte im Kreis Plön liegen.

Die Förderung läuft am 31.07.2024 aus. Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können dann noch bis zum 31.12.2024 beim Amt für Schule und Kultur eingereicht werden. Ab dem Schuljahr 2024/2025 besteht die Möglichkeit, das rabattierte Deutschland-Schulticket zu erwerben (siehe unten).

Verfügbare Dokumente:

Regelungen ab dem Schuljahr 2024/2025

Deutschlandticket für anspruchsberechtigte Schüler/-innen

Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 1 bis 10 an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, die nach den Regelungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön einen Anspruch auf Kostenübernahme in der Schülerbeförderung haben, erhalten mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 ab September 2024 das Deutschlandticket ohne Zuzahlung. Die bisherige Ausgabe von Streckenkarten wird eingestellt.

Ein Anspruch auf Kostenübernahme liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Hauptwohnsitz im Kreis Plön liegt und nicht dem Schulort der nächstgelegenen Schule entspricht. Die besuchte Schule kann auch außerhalb des Kreises Plön liegen.

Für die Ausgabe des Deutschlandtickets sind die jeweiligen Schulträger als Träger der Schülerbeförderung zuständig.

Ausnahme: Schüler/-innen, die eine Schule außerhalb des Kreises Plön besuchen, wenden sich bitte an den Kreis Plön als in diesen Fällen zuständiger Träger der Schülerbeförderung.

Verfügbare Dokumente

Deutschland-Schulticket

Schülerinnen und Schüler, die im Kreis Plön wohnen und keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme in der Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungssatzung haben, können ab September 2024 für eine Zuzahlung von zurzeit 29 € das Deutschland-Schulticket im Abonnement erwerben. Hierzu zählen Schülerinnen und Schüler an

  • allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wohnen
  • allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 11 bis 13
  • berufsbildenden Schulen
  • Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)
  • Förderzentren

Beim Deutschland-Schulticket handelt es sich ebenfalls um ein Deutschlandticket mit dem gleichen Leistungsumfang, jedoch zu einem ermäßigten Preis.

Das Deutschland-Schulticket kann ab sofort von Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz im Kreis Plön ausschließlich und direkt über einen Bestellschein bei den Verkehrsbetrieben Kreis Plön (VKP) bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem Bestellschein der Schulbesuch durch die Schule bestätigt werden muss. Alternativ kann dem Bestellschein eine aktuelle Schulbescheinigung beigefügt werden. Der Bestellschein muss eigenverantwortlich an die VKP, Diedrichstr. 5 in 24143 Kiel gesendet werden.

Abonnement-Beginn ist zum 1. eines beliebigen Monats möglich. Der Antrag muss bis spätestens zum 15. des Vormonats bei der VKP vorliegen.

Verfügbare Dokumente

Häufige Fragen zur Schülerbeförderung (FAQ)

Weitere Informationen zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung im Kreis Plön, dem Deutschland-Schulticket und den jeweiligen Bezugsvoraussetzungen sowie zur Schülerbeförderung im Allgemeinen erhalten Sie in den zum Download angebotenen FAQ (letzte Änderung am 09.09.2024). Bitte schauen Sie zunächst an dieser Stelle, ob Ihre Fragen zu dem Thema hier bereits beantwortet werden. Sollte Ihr Anliegen unbeantwortet bleiben, stehen wir Ihnen für telefonische Auskünfte während der Sprechzeiten gerne zur Verfügung.

Verfügbare Dokumente

Sprechzeiten

Telefon:          04522/743-420 (Frau Wirtz)
                        Montag, Donnerstag und Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                        Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
E-Mail:            christine.wirtz@kreis-ploen.de